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Wie hoch muss der Mietrückstand für eine Räumung sein?

betrifft Mieter, Vermieter
Der Rückstand muss nicht schon beim Einbringen der Klage bestehen und auch keine zwei vollen Mieten ausmachen. Entstehen während des Verfahrens neue Rückstände, braucht es keine neue Erklärung über die Auflösung. Ihnen muss aber eine angemessene Frist zum Nachzahlen gewährt werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 31.07.2026 (25 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1957)

1) Ein klagbarer Zinsrückstand muss nicht im Zeitpunkt der Anbringung der auf § 1118 ABGB gestützten Klage vorliegen. Es bedarf, wenn sich während des Verfahrens neuerliche Zinsrückstände ergeben, keiner neuerlichen Erklärung der Vertragsauflösung. 2) Der Rückstand muss auch keineswegs zwei volle Zinsraten umfassen. 3) Eine angemessene Frist zur Begleichung des Rückstandes muss gewährt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020978 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 25.

Im Gesetz

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