Muss mein künftiger Arbeitgeber schon vor Dienstbeginn auf mich achten?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Aus den § 1157 ABGB, § 18 AngG kann aber eine allgemeine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Aufklärung des Arbeitnehmers über Arbeitnehmerrechte nicht abgeleitet werden, sodass keine generelle Verpflichtung des Arbeitgebers zu einer solchen Aufklärung besteht.OGH 8 ObA 25/24w, 26.06.2024
- Hier: Verneinung der Fürsorgepflichtverletzung: Antragstellung auf Fahrtkostenzuschuss nach § 64 Tiroler G-VBG 2012.OGH 9 ObA 114/20k, 27.01.2021
- Hier: Öffentlich-rechtlicher Dienstgeber, der im Wege der Amtshaftung belangt wird.OGH 1 Ob 94/18g, 17.07.2018
- Hier: Informationspflicht hinsichtlich der Möglichkeit, in den BAGS-KV zu optieren.OGH 9 ObA 70/11a, 29.03.2012
- Nach § 1298 ABGB ist es Sache des Arbeitgebers, sein mangelndes Verschulden an der Verletzung der arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht darzutun.OGH 9 ObA 70/11a, 29.03.2012
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- Jeden Arbeitgeber trifft grundsätzlich eine arbeitsvertragliche Fürsorgepflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern. Dabei ist auch denkbar, dass sich ein Arbeitgeber anderer Arbeitnehmer bedient, um im konkreten Fall seiner Fürsorgepflicht nachzukommen, insbesondere um durch diesen Arbeitnehmer Abhilfe für einen anderen schutzbedürftigen Arbeitnehmer zu schaffen. In diesem Fall wäre der beauftragte Arbeitnehmer, der der ihm übertragenen Abhilfeverpflichtung nicht oder nur unzureichend nachkommt, gemäß § 1313a ABGB Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers.OGH 9 ObA 141/09i, 03.09.2010
- Der Verstoß gegen die Fürsorgepflicht kann daher nicht schon in der Verletzung der Entgeltzahlungspflicht durch den Dienstgeber liegen; es muss vielmehr ein besonderer Umstand dazutreten, der den Vorwurf rechtfertigt, der Dienstgeber habe in vorwerfbarer Weise - über den Verzug mit den geschuldeten Entgeltzahlungen hinaus- die vermögensrechtlichen Interessen der Dienstnehmer verletzt.OGH 9 ObA 20/09w, 29.10.2009
- Hier: Sexuelle Belästigung im Zuge der Begründung des Arbeitsverhältnisses.OGH 9 ObA 18/08z, 05.06.2008
- Die Fürsorgepflicht des Dienstgebers erfasst die gesamte Persönlichkeit der Arbeitnehmer; es geht nicht nur punktuell um die Rechtsgüter Leben, Gesundheit, Sittlichkeit und Eigentum, sondern um deren Persönlichkeitsrechte in ihren diversen Ausstrahlungen schlechthin.OGH 4 Ob 140/07b, 02.10.2007
- Wenngleich § 1157 ABGB, woraus die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers insbesondere abgeleitet wird, vermögensrechtliche Interessen des Arbeitnehmers nicht erwähnt, sind diese vom Arbeitgeber ebenfalls zu wahren.OGH 9 ObA 90/07m, 08.08.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021267 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 17.
- OGH 8 ObA 43/25v, 21.10.2025, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 167/24a, 19.11.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 25/24w, 26.06.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 170/23s, 16.11.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 114/20k, 27.01.2021, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 64/16a, 24.06.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1151 · Von Verträgen über Dienstleistungen
- ABGB § 1153
- ABGB § 1157
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Arbeitgeber soll vor Ihrem Austritt die Möglichkeit bekommen, seiner Fürsorgepflicht nachzukommen. Er soll die Arbeitsbedingungen so gestalten können, dass Ihr Leben und Ihre Gesundheit möglichst geschützt sind.
Der Dienstnehmer. Wenn Sie geltend machen, dass Ihr Dienstgeber seine Pflicht zum Schutz von Leben und Gesundheit verletzt hat, müssen Sie das beweisen. Die Regel über den Aufwandersatz beim Auftrag lässt sich auf Dienstverträge, mit denen keine Geschäftsbesorgung verbunden ist, nicht sinngemäß anwenden.