Zum Inhalt springen

Muss mein Vertragspartner auf meine Interessen Rücksicht nehmen?

betrifft Vertragspartner, Auftraggeber, Auftragnehmer, Unternehmer
Jede Vertragsseite muss sich so verhalten, wie es die andere mit Blick auf den Vertragszweck und ein loyales Zusammenwirken erwarten darf, damit kein Schaden entsteht. Dazu kann gehören, dem anderen die vertraglichen Vorteile zu erhalten und ihm auch für die Zeit nach dem Vertragsende keine Nachteile zu bereiten. Unter Umständen sind dafür sogar nach Erfüllung aller Hauptpflichten noch bestimmte Handlungen vorzunehmen oder zu unterlassen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 14.04.2026 (28 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Jeder Vertragspartner hat sich so zu verhalten, wie es der andere in der gegebenen Situation mit Rücksicht auf den konkreten Vertragszweck, die besondere Art der Leistung und die Erfordernisse eines loyalen Zusammenwirkens erwarten darf, damit die Erreichung des Vertragszweckes nicht vereitelt, sondern erleichtert und Schaden verhütet wird. Diese weiteren Verhaltenspflichten können auch die Verpflichtungen umfassen, dem anderen den ihm nach dem Vertrag zukommenden Vorteil zu erhalten und dafür zu sorgen, sodass ihm für die Zeit nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses keine Nachteile entstehen; sie können unter Umständen verlangen, dass der eine Vertragsteil nach der Erfüllung aller Hauptleistungspflichten noch bestimmte Handlungen zum Vorteil des anderen Vertragsteils vornimmt oder solche Handlungen unterlässt, durch die dem anderen die ihm durch den Vertrag gewährten Vorteile wieder entzogen oder wesentlich geschmälert würden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018232 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 28.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Sorgfaltspflichten neben der Hauptleistung
Schadenersatz · Schutzpflichten aus einem Vertrag
Vertragsrecht · Pflichten nach Vertragsende
Arbeitsrecht · Pflichten nach Ende des Arbeitsverhältnisses
Vertragsrecht · Interessenwahrung durch den Handelsvertreter