Zum Inhalt springen

Wer haftet, wenn ich dem Handwerker eigene Baupläne gebe?

günstig für Unternehmer betrifft Bauherren, Unternehmer, Werkbesteller, Handwerker
Wenn Sie einem Unternehmer nicht nur sagen, was er herstellen soll, sondern auch genau vorschreiben, wie er es herstellen soll, gilt das als Anweisung. Wenn Sie Baupläne beistellen, ist das ein solcher Fall. Der Unternehmer arbeitet dann nach Ihrer Vorgabe und nicht nach eigenem Ermessen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Eine Anweisung im Sinne des § 1168a ABGB liegt dann vor, wenn dem Unternehmer nicht bloß das herzustellende Werk und sein Verwendungszweck, sondern auch die Art der Herstellung konkret und verbindlich vorgeschrieben werden; dies ist bei der Beistellung von Bauplänen der Fall.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022239 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 7.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Verjährung bei nicht ausgeführtem Werk

Verlangt ein Unternehmer das Entgelt, obwohl das Werk nicht ausgeführt wurde, muss er einem Verbraucher die Gründe dafür mitteilen, dass er sich nichts erspart oder anderweitig verdient hat. Die Verjährungsfrist beginnt in diesem Fall zu jenem Zeitpunkt, zu dem ihm diese Mitteilung objektiv möglich war.

günstig für Konsument Entgelt bei nicht ausgeführtem Werk

Ja. Bleibt die Arbeit aus und verlangt der Unternehmer trotzdem Entgelt, muss er Ihnen die Gründe dafür mitteilen, dass er sich nichts erspart und nichts anderweitig verdient hat. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn er nur einen Teil des Entgelts verlangt.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Untaugliche Pläne und Warnpflicht
Vertragsrecht · Vom Besteller vorgegebenes Material
Schadenersatz · Haftung für den Erfüllungsgehilfen
Vertragsrecht · Warnpflicht gegenüber fachkundigen Auftraggebern
Vertragsrecht · Anweisung des Auftraggebers beim Werkvertrag