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Muss ich als Firmengründer gekaufte Ware sofort auf Mängel prüfen?

günstig für Konsument betrifft Unternehmensgründer, Käufer, Verkäufer, Konsumenten
Nein. Wer erst ein Unternehmen aufbaut, wird beim Gründungsgeschäft noch als Verbraucher behandelt und trifft daher keine kaufmännische Rügepflicht. Das gilt nicht nur für das allererste Geschäft, sondern für alle Geschäfte, die zur Aufnahme des Betriebs erforderlich sind.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 22.10.2019 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Der vom KSchG verfolgte Gesetzeszweck, dem Verbraucher wirksamere und beständigere Gewährleistungsbehelfe an die Hand zu geben (§§ 8, 9, 23 KSchG), führt zu der Auslegung, dass der Kaufvertrag eines Verbrauchers als künftiger Kaufmann als Gründungsgeschäft nicht der kaufmännischen Rügepflicht der §§ 377 f HGB unterfällt. Dabei gilt die Ausnahmeregelung des § 1 Abs 3 KSchG nicht nur für das erste Gründungsgeschäft, das der zukünftige Kaufmann tätigt, sondern für all die Geschäfte, die zur Aufnahme des Betriebs erforderlich sind.

Hinweis: Das Handelsgesetzbuch (HGB) heißt seit 1. Jänner 2007 Unternehmensgesetzbuch (UGB). Die Paragrafen wurden dabei teils neu nummeriert.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117660 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Umfang der Warnpflicht des Unternehmers

Ein Unternehmer muss in der Regel keine besonderen, sonst unüblichen Prüfungen des Materials anstellen. Er muss Sie aber warnen, wenn er mit der von ihm zu erwartenden Sachkenntnis erkennen musste, dass das beigestellte Material untauglich ist.

günstig für Unternehmer Beweis der Verbrauchereigenschaft

Wenn Sie sich auf den Schutz des Konsumentenschutzgesetzes berufen wollen, müssen Sie das vorbringen und beweisen. Sie müssen also darlegen, dass bei diesem Geschäft die Voraussetzungen dafür vorlagen, und erklären, dass Sie diesen Schutz in Anspruch nehmen. Nur wenn sich Ihre Stellung als Verbraucher ganz klar aus den Umständen ergibt, ist das nicht nötig.

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