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Muss die Rechnung jede einzelne Leistung genau aufschlüsseln?

günstig für Unternehmer betrifft Auftraggeber, Konsumenten, Handwerker, Unternehmer
Ein Unternehmer muss in der Rechnung nicht für jede Einzelleistung einen eigenen Preis ausweisen. Es genügt, wenn er die erbrachten Leistungen einzeln anführt und dafür ein Gesamtentgelt verlangt, das Sie auf seine Angemessenheit prüfen können.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Eine Verpflichtung des Unternehmers zu einer genauen Detaillierung des Entgeltes für seine zur Erbringung des Werkes erforderlichen Einzelleistungen ist nicht gegeben, weil durch die Übermittlung der Rechnung der Besteller nur über die Höhe des vorher nicht fix vereinbarten, vom Unternehmer begehrten Entgeltes in Kenntnis gesetzt werden soll. Es genügt, wenn der Unternehmer die von ihm erbrachten Leistungen einzeln anführt und für das Werk ein Gesamtentgelt berechnet, das der Besteller auf seine Angemessenheit überprüfen kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021908 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 9.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Entgelt bei nicht ausgeführtem Werk

Ja. Bleibt die Arbeit aus und verlangt der Unternehmer trotzdem Entgelt, muss er Ihnen die Gründe dafür mitteilen, dass er sich nichts erspart und nichts anderweitig verdient hat. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn er nur einen Teil des Entgelts verlangt.

günstig für Konsument Information durch Verlinkung

Nein. Der Unternehmer muss Ihnen die vorgeschriebenen Angaben unmittelbar geben. Ein Verweis auf umfassende Detailinformationen über eine Verlinkung genügt dafür nicht.

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