Gilt mein Haus als beigestelltes Material für den Handwerker?
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Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (48 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1965)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Vom Werkbesteller dem Werkunternehmer zur Verfügung gestellte Pläne sind „Stoff“ im Sinn des § 1168a ABGB.OGH 7 Ob 18/14v, 22.04.2014
- Hier: Pläne.OGH 4 Ob 200/08b, 15.12.2008
- Das Baugrundrisiko fällt grundsätzlich in die Sphäre des Bestellers, wobei jedoch eine abweichende Vereinbarung beachtlich ist. Ungeachtet dessen trifft den Unternehmer eine Warnpflicht. Stellt der Besteller dem Werkunternehmer Gutachten bei, sind deren Mängel grundsätzlich der Bestellersphäre zuzurechnen. Den Unternehmer trifft aber das volle Risiko unrichtiger Gutachten, wenn er diese Gefahr vertraglich übernommen hat.OGH 6 Ob 274/04v, 19.05.2005
- So auch der Boden, wenn dieser selbst bearbeitet wird.OGH 1 Ob 29/04b, 23.11.2004
- Risiko erhöhter Baukosten trifft aber beim Bauträgervertrag mangels gegenteiliger Vereinbarung den das Grundstück beschaffenden Bauträger. Er hat es daher grundsätzlich in den von ihm geforderten Fixpreis einzukalkulieren; will er es gesondert überwälzen, kann er einen deswegen veränderlichen Preis iSd § 4 Abs 1 Z 2 BTVG vereinbaren.OGH 2 Ob 270/03z, 20.11.2003
Alle 15 Ergänzungen anzeigen
- Grundsätzlich trifft das Baugrundrisiko den Werkbesteller, unbeschadet der den Unternehmer treffenden Warnpflicht.OGH 7 Ob 140/98h, 25.08.1998
- Hier: Stromnetz des Objekts des Bestellers.OGH 1 Ob 550/93, 11.05.1993
- Ebenso der Boden, in dem ein Bohrbrunnen zu errichten ist. Das Risiko des Fündigwerdens von Wasser fällt daher grundsätzlich in die Sphäre des Bestellers.OGH 6 Ob 610/88, 06.09.1988
- Das Bodenrisiko trägt also mangels abweichender Vereinbarung der Bauherr.OGH 5 Ob 582/88, 06.09.1988
- Der Unternehmer muss daher nicht prüfen, ob der Grund an der Baustelle ausnahmsweise besondere Mängel aufweist und braucht daher nicht nach unbekannten Mängeln des Baugrundes zu suchen.OGH 8 Ob 588/87, 05.11.1987
- Auch die Vorarbeiten anderer Unternehmer oder des Bestellers, auf denen der Unternehmer bei Herstellung des Werkes aufbauen muss (hier: Kondenswasser am Fenster).OGH 7 Ob 689/86, 12.02.1987
- Bestellung von Alu - Türen und Alu - Fenster, die zu einer außergewöhnlichen Schwitzwasserbildung neigen.OGH 5 Ob 510/83, 22.02.1983
- Auch ein von einem anderen Unternehmer hergestelltes Schwimmbecken, an dem Verfliesungsarbeiten durchzuführen sind.OGH 1 Ob 579/80, 18.06.1980
- Allerdings muss der Unternehmer nicht annehmen, dass der Grund an der Baustelle schlechter oder gefährlicher ist, als dies seiner Lage entsprechen würde.OGH 7 Ob 502/79, 06.12.1979
- Bei dem das Gesetz eine Vorleistungspflicht des Unternehmers statuiert.OGH 1 Ob 209/75, 10.11.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022045 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 48.
- OGH 1 Ob 166/24d, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 165/24g, 21.01.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Bleibt die Arbeit aus und verlangt der Unternehmer trotzdem Entgelt, muss er Ihnen die Gründe dafür mitteilen, dass er sich nichts erspart und nichts anderweitig verdient hat. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn er nur einen Teil des Entgelts verlangt.
Ja. Eine Klausel, die Sie als Verbraucher bei Mängeln auf den Betrag der notwendigen Behebungskosten beschränkt, schränkt Ihr Zurückbehaltungsrecht unzulässig ein und ist unwirksam. Dasselbe gilt bei Werkverträgen.