Wann ist mein Wunsch schon eine verbindliche Anweisung?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nicht als „Anweisung“ im Sinn des § 1168a Satz 3 ABGB ist es regelmäßig anzusehen, wenn der Besteller eine vom Unternehmer angebotene Art der Werkerstellung – oder eine von mehreren angebotenen Ausführungsvarianten – akzeptiert und durch die Annahme des unternehmerischen Offerts diesen „anweist“, das Werk in der angebotenen Weise herzustellen (so schon 6 Ob 120/10f).OGH 1 Ob 6/19t, 05.03.2019
- Gibt der Besteller dem Unternehmer den Werksstoff vor, so greift er damit in die typische Unternehmersphäre ein. Es ist dann im Ergebnis gleichgültig, ob man in einem solchen Fall eine - über einen bloßen Wunsch oder eine Anregung und Empfehlung des Bestellers hinausgehende- Anweisung im Sinne des §1168a ABGB oder einen gleichgelagerten Sachverhalt annimmt.OGH 2 Ob 52/03s, 27.03.2003
- Hier: Zumindest stillschweigend erteilte Anweisung das Material wie bisher zu bearbeiten.OGH 3 Ob 607/86, 10.02.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022214 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 12.
- OGH 1 Ob 166/24d, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 165/24g, 21.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 26/23v, 04.07.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 206/16g, 14.12.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Verlangt ein Unternehmer das Entgelt, obwohl das Werk nicht ausgeführt wurde, muss er einem Verbraucher die Gründe dafür mitteilen, dass er sich nichts erspart oder anderweitig verdient hat. Die Verjährungsfrist beginnt in diesem Fall zu jenem Zeitpunkt, zu dem ihm diese Mitteilung objektiv möglich war.
Soll Ihr Schweigen als Zustimmung gelten, müssen sowohl die Möglichkeit zum Widerspruch als auch die Frist bereits im Vertragstext stehen. Es reicht nicht, dass das Unternehmen Sie ohne eine solche Vereinbarung bloß tatsächlich rechtzeitig auf die Bedeutung Ihres Verhaltens und auf den möglichen Widerspruch hinweist.