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Wann entsteht mein Schaden, wenn meine Sicherheit verloren geht?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, Schuldner, Banken, Unternehmer
Verlieren Sie als Gläubiger die Sicherheit für Ihre Forderung, entsteht Ihr Schaden schon in diesem Moment. Sie müssen nicht warten, bis endgültig feststeht, dass Sie die Forderung nicht mehr eintreiben können. Sie können vom Schädiger sofort verlangen, dass er eine gleichwertige Sicherheit beschafft.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 31.07.2026 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Verliert der Gläubiger die für seine Forderung bestellte Sicherheit, so entsteht sein damit verbundener Schaden bereits mit dem Verlust der Deckung und nicht erst in dem Zeitpunkt in dem endgültig feststeht, daß er die Forderung nicht mehr hereinbringt. Es kann nämlich vom Schädiger bereits bei Verlust der Sicherheit Naturalrestitution wegen dieses realen Schadens - in Form der Bereitstellung einer Sicherheit (zB Bankgarantie, Barkaution oder dergleichen), mit der die verlorene Sicherheit wieder erreicht wird - verlangen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022526 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 15.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Zeitpunkt der Schadensberechnung

Verglichen wird Ihre Vermögenslage bei rechtzeitiger Erfüllung mit jener nach dem Ausbleiben der Leistung. Die Zeitpunkte dürfen Sie nicht frei wählen: Maßgeblich sind einerseits die vertragsgemäße Abwicklung, andererseits der Moment, in dem die Verzögerung erkennbar und weiteres Zuwarten unzumutbar war. Sie dürfen den Rücktritt daher nicht hinauszögern.

günstig für Schuldner Schaden bei verspäteter Leistung

Bestehen Sie auf der Erfüllung und nehmen Sie die verspätete Leistung an, können Sie nur den Schaden ersetzt verlangen, der Ihnen durch die Verspätung entstanden ist. Ein Ersatz wegen Nichterfüllung steht Ihnen daneben nicht zu. Voraussetzung ist, dass dem Schuldner die Verspätung vorzuwerfen ist.

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