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Bekomme ich Geld für Ärger, der kein Vermögensschaden ist?

günstig für Beklagter betrifft Geschädigte, Konsumenten, Kläger, Beklagte
In der Regel nicht. Nachteile, die sich nicht in Geld ausdrücken lassen, werden nur in den Fällen ersetzt, die das Gesetz ausdrücklich vorsieht. Für den bloßen vorübergehenden Verlust des Gebrauchs einer Sache oder für Eingriffe in Ihr Namens- und Persönlichkeitsrecht gibt es daher keinen Ersatz. Sie können solche Nachteile auch nicht dadurch ersatzfähig machen, dass Sie Geld aufwenden, um sie abzuwenden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 17.12.2024 (11 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1979)

Zur Frage der grundsätzlichen Ersatzfähigkeit immaterieller Schäden (grundsätzliche Ausführungen ohne endgültige Stellungnahme, jedoch teilweises Abrücken von der bisherigen Judikatur).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022544 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Ersatzbetrag statt Herausgabe im Urteil

Nein. Der Betrag, den Sie statt der Sache anzunehmen bereit sind, wird vom Gericht nicht überprüft. Er wird nur dann in den Urteilsspruch aufgenommen, wenn Sie gewinnen. Wird die Klage abgewiesen, fällt er weg.

günstig für Kläger Prozesskosten als Schadenersatz

Ja, wenn Sie sie dort nicht geltend machen konnten. War es Ihnen wegen der Eigenart des Kostenrechts unmöglich, den Sachverhalt schon im Vorprozess mit Erfolg vorzubringen, steht die rechtskräftige Kostenentscheidung einer späteren Schadenersatzforderung nicht entgegen.

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