Bekomme ich Geld für Ärger, der kein Vermögensschaden ist?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 17.12.2024 (11 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1979)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ersatz für Erholungswert der entgangenen Ruhezeiten nach der "Arbeitszeitrichtlinie" 2003/88/EG bzw den entsprechenden Umsetzungsvorschriften im Oö StGBG 2002.OGH 1 Ob 82/23z, 23.10.2023
- Ein immaterieller Schaden bei einem Eingriff in das Namens- oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht (§§ 43, 16 ABGB) ist mangels gesetzlicher Grundlage nicht zu ersetzen.OGH 4 Ob 154/13w, 17.12.2013
- Kein Ersatzanspruch für ideelle Schäden wegen des bloßen Verlusts des (vorübergehenden) Gebrauchs einer Sache.OGH 1 Ob 148/06f, 12.09.2006
- Soweit immaterielle Schäden nicht ersatzfähig sind, können sie gewiss nicht durch den Rettungsaufwand - hier die Aufwendungen für den Erwerb der Gefahrenquelle - zu einem ersatzfähigen Vermögensschaden mutieren, hätte es der von nicht ersatzfähigen immateriellen Nachteilen Bedrohte oder Belastete auf diese Weise jederzeit in der Hand, die fehlende Ersatzfähigkeit des anstehenden bzw bereits eingetretenen immateriellen Schadens zu umgehen und sich vom Schädiger Ersatz zu verschaffen.OGH 1 Ob 313/01p, 08.10.2002
- Ersatz ideellen Schadens im allgemeinen nur in den vom Gesetz angeführten Fällen.OGH 6 Ob 9/88, 05.05.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022544 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 3 Ob 214/24b, 17.12.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 82/23z, 23.10.2023, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Der Betrag, den Sie statt der Sache anzunehmen bereit sind, wird vom Gericht nicht überprüft. Er wird nur dann in den Urteilsspruch aufgenommen, wenn Sie gewinnen. Wird die Klage abgewiesen, fällt er weg.
Ja, wenn Sie sie dort nicht geltend machen konnten. War es Ihnen wegen der Eigenart des Kostenrechts unmöglich, den Sachverhalt schon im Vorprozess mit Erfolg vorzubringen, steht die rechtskräftige Kostenentscheidung einer späteren Schadenersatzforderung nicht entgegen.