Wann muss ich für die Kosten eines aussichtslosen Prozessstandpunkts zahlen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 02.11.2020 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verspäteter, aber berechtigter Einwand der mangelnden Passivlegitimation in einem Kündigungsverfahren.OGH 1 Ob 71/09m, 05.05.2009
- Diese in der höchstgerichtlichen Judikatur bereits entwickelten Grundsätze zur Haftung für Prozesshandlungen lassen sich auch für die Beurteilung der Frage heranziehen, ob ein Verstoß gegen die in § 178 ZPO festgelegte Verpflichtung einer Prozesspartei, ihr Vorbringen vollständig (Abs 1) und zum frühestmöglichen Zeitpunkt (Abs2) zu erstatten, Schadenersatzpflichten auslöst.OGH 1 Ob 71/09m, 05.05.2009
- Nicht nur bewusst unrichtige Prozessbehauptungen (bewusster Rechtsmissbrauch) machen schadenersatzpflichtig, sondern auch ein fahrlässiges Verhalten im Prozess. Letzteres gilt aber mit der Einschränkung, dass verfahrensrechtliche Handlungen -im Gegensatz zu sonstigen Schädigungen- erst dann Schadenersatzpflichten auslösen, wenn der eingenommene Prozessstandpunkt bei gehöriger Sorgfalt nicht bloß für zweifelhaft, sondern für aussichtslos gehalten werden musste, was nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen ist.OGH 1 Ob 71/09m, 05.05.2009
- Ob ein im Verfahren vertretener Standpunkt von vornherein aussichtslos ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.OGH 7 Ob 218/07w, 17.10.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022854 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 12.
- OGH 3 Ob 160/20f, 02.11.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 29/18p, 21.02.2018, Fall aus Tirol
- OGH 9 Ob 37/17g, 28.11.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ausgaben, die durch das Schadensereignis nutzlos geworden sind, ersetzt der Schädiger nur dann, wenn genau jene Sache beschädigt wurde, für die Sie den Aufwand gemacht haben, und Sie sie deshalb nicht verwenden können.
Nur wenn zwei Voraussetzungen zusammen erfüllt sind. Es muss sich um eine Rechtsposition handeln, die einen Vermögenswert hat, übertragbar ist und für den gedachten Zweck verwertet werden kann; und der Aufwand muss für eine zeitlich bestimmte einmalige Nutzung dieser Position gemacht worden sein. Beides zusammen soll verhindern, dass die Haftung uferlos wird.