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Wer muss beweisen, dass der Vorprozess schuldhaft geführt wurde?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagte, Prozessparteien
Sie als Kläger. Es spricht die Vermutung dafür, dass jemand das Gericht in gutem Glauben anruft. Die sonst geltende Regel, wonach sich der Säumige selbst entlasten muss, gilt hier nicht; Sie müssen das Verschulden an der Prozessführung also beweisen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 21.02.2018 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Da die Vermutung für eine gutgläubige Anrufung des Gerichtes spricht, ist auch § 1298 ABGB, nach welchem der säumige Schuldner zu behaupten und zu beweisen hat, dass er an der Erfüllung einer vertragsmäßigen oder gesetzlichen Verbindlichkeit ohne sein Verschulden verhindert war, hier nicht anwendbar; in einem solchen Fall muss vielmehr der Kläger beweisen, dass der Beklagte den Vorprozess schuldhaft geführt hat (JBl 1955,278).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022859 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Gehörige Fortsetzung der Klage

Dass Sie eine Klage nicht ordentlich weiterbetrieben haben, kann Ihnen nur vorgeworfen werden, wenn Sie mit einer vorgeschriebenen oder aufgetragenen Handlung in Verzug sind. Ein Gericht, das von sich aus säumig ist, müssen Sie nicht antreiben.

günstig für Kläger Warten auf das Gericht

Nein, nicht immer. Geprüft wird zuerst, ob Sie überhaupt selbst eine Handlung setzen mussten, um den Stillstand zu beenden. Durften oder mussten Sie auf ein Tätigwerden des Gerichts warten, folgt aus Ihrem Zuwarten nicht, dass Ihnen am Ausgang des Prozesses nichts mehr liegt.

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