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Handle ich schuldhaft, wenn ich einen Prozess führe und verliere?

günstig für Schuldner betrifft Kläger, Beklagter, Schuldner, Gläubiger
In der Regel nein. Wer sich auf eine vertretbare Rechtsansicht stützt, trifft allein durch das Prozessieren kein Verschulden, und die Vertretbarkeit wird großzügig beurteilt. Anders ist es, wenn Sie den Prozess auf falsche Tatsachenbehauptungen stützen; dann müssen Sie beweisen, dass Ihnen das nicht vorzuwerfen ist.

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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 28.11.2017 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

1) Prozessführung für sich allein begründet im Allgemeinen kein Verschulden, wenn sie auf Grund vertretbarer Rechtsansicht erfolgt. 2) Bei der Beurteilung der Vertretbarkeit einer Rechtsansicht ist großzügig vorzugehen. 3) Beruht dagegen die Prozessführung auf falschen Tatsachenbehauptungen, begründet sie im allgemeinen ein Verschulden. Es wäre dann Sache des säumigen Schuldners zu beweisen, dass ihm das Aufstellen falscher Behauptungen nicht angelastet werden kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018235 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Langes Zuwarten und Verzicht

Nein, allein daraus folgt kein Verzicht. Vor Ablauf der Verjährungsfrist geht ein Recht durch bloße Nichtausübung grundsätzlich nicht verloren. Sie müssen Ihre Forderung auch nicht laufend einmahnen.

günstig für Gläubiger Versäumte Anmeldung bei der Erlösverteilung

Wurden Sie als gesicherter Gläubiger bei der Verteilung des Versteigerungserlöses nicht berücksichtigt, weil Sie Ihre Forderung nicht ordnungsgemäß angemeldet haben, verlieren Sie nur die Teilnahme an dieser Verteilung. Ihr Anspruch selbst bleibt bestehen. Sie können ihn gegen jene gerichtlich geltend machen, die dadurch zu Unrecht mehr bekommen haben.

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