Handle ich schuldhaft, wenn ich einen Prozess führe und verliere?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 28.11.2017 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- In den von § 1298 ABGB erfassten Fällen ändert sich an der Behauptungs‑ und Beweislast des Schädigers für das fehlende Verschulden des rechtswidrig Handelnden auch dann nichts, wenn dieses Verhalten in einem Prozess gesetzt (oder fortgesetzt) wird.OGH 1 Ob 153/11y, 22.12.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018235 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 9 Ob 37/17g, 28.11.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 918
- ABGB § 1294
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1298
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, allein daraus folgt kein Verzicht. Vor Ablauf der Verjährungsfrist geht ein Recht durch bloße Nichtausübung grundsätzlich nicht verloren. Sie müssen Ihre Forderung auch nicht laufend einmahnen.
Wurden Sie als gesicherter Gläubiger bei der Verteilung des Versteigerungserlöses nicht berücksichtigt, weil Sie Ihre Forderung nicht ordnungsgemäß angemeldet haben, verlieren Sie nur die Teilnahme an dieser Verteilung. Ihr Anspruch selbst bleibt bestehen. Sie können ihn gegen jene gerichtlich geltend machen, die dadurch zu Unrecht mehr bekommen haben.