Wann ist das Bestreiten in einem Prozess mutwillig?
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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 19.03.2024 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1954)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Antrag nach § 408 ZPO.OGH 10 ObS 142/07s, 18.12.2007
- Es muss der Geschädigte behaupten und beweisen, dass der Schädiger den (Vor-)Prozess schuldhaft rechtswidrig führte.OGH 1 Ob 198/99w, 05.08.1999
- Schadenersatzpflicht nur dann, wenn der Bestreitende bei gehöriger Aufmerksamkeit erkennen hätte können, dass die Prozessführung für ihn aussichtslos war.OGH 7 Ob 1567/95, 26.04.1995
- Die Beweislast für ein Verschulden an der Führung des Prozesses trifft den Geschädigten.OGH 1 Ob 563/84, 11.07.1984
- Dieselben Grundsätze müssen für eine vorprozessuale Rechtsbehauptung gelten, die zur Streiteinlassung des Gegners mit einem Dritten führt.OGH 7 Ob 549/82, 16.09.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022777 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 23.
- OGH 4 Ob 179/23m, 19.03.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 29/18p, 21.02.2018, Fall aus Tirol
- OGH 9 Ob 37/17g, 28.11.2017, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 129/16p, 29.11.2016, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1297
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wer seinem Standpunkt bei sorgfältiger Prüfung noch vernünftige Chancen einräumen kann, darf das Gericht anrufen und haftet dafür nicht. Missbräuchlich handelt nur, wer erkennen musste, dass sein Standpunkt völlig aussichtslos ist. Wer gar nicht erkennen kann, dass er einem anderen dadurch schadet, haftet ebenfalls nicht.
Bestreitet die Gegenseite eine Behauptung nur allgemein, ohne dazu je konkret Stellung zu nehmen, kann das ausnahmsweise wie ein Zugeständnis gewertet werden. Das gilt vor allem dann, wenn die Behauptung offenkundig leicht zu widerlegen gewesen wäre.