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Kann ein Vertrag auch wegen der Umstände unwirksam sein?

betrifft Konsument, Unternehmer, Käufer, Verkäufer
Ein Geschäft kann nicht nur wegen seines Inhalts gegen die guten Sitten verstoßen, sondern auch wegen seines Gesamtcharakters. Dabei werden Inhalt, Beweggrund und Zweck zusammen gewürdigt; es kommt daher auch auf alle Umstände an, unter denen das Geschäft geschlossen wurde.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (41 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäftes kann sich nicht nur aus seinem Inhalt, sondern auch aus dem Gesamtcharakter der Vereinbarung - im Sinne einer zusammenfassenden Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck - ergeben, weshalb es insbesonders auch auf alle Umstände ankommt, unter denen das Rechtsgeschäft geschlossen wurde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022884 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 41.

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