Wer haftet für eine Gefahrenstelle, wenn ihm der Grund nicht gehört?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 13.12.2022 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Eisfalle durch unsachgemäße Schneeräumung.OGH 2 Ob 198/22i, 13.12.2022
- Hier: Verletzung einer Zuschauerin beim Eishockeymatch - Haftung der Betriebsgesellschaft der Eishockeyhalle bejaht.OGH 6 Ob 106/07t, 21.06.2007
- Es muss im Einzelfall geprüft werden, wer die Gefahr hätte abwenden können.OGH 6 Ob 106/07t, 21.06.2007
- Den Betreiber eines Campingplatzes treffen Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten gegenüber ihrem Vertragspartner, deren haftungsbegründende Verletzung grundsätzlich auch dadurch geschehen kann, dass eine von einem Dritten geschaffene Gefahrenquelle weiterbestehen gelassen wird.OGH 1 Ob 93/00h, 19.12.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023251 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 2 Ob 198/22i, 13.12.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Setzen Sie sich bewusst einer Gefahr aus, die jemand anderer geschaffen hat und die Sie kennen oder erkennen konnten, dann handeln Sie auf eigene Gefahr. Der andere haftet in diesem Fall nicht, weil ihn Ihnen gegenüber keine Schutzpflichten treffen. Man erwartet von Ihnen, dass Sie sich selbst schützen.
Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.