Hafte ich für eine Gefahr, die ich nicht geschaffen habe?
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 23.10.2025 (17 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1993)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Sogwirkung eines – einen Bahnhof passierenden – Zuges riss eine (kurz) offen gelassene Holzabsperrung eines Aufzugs um, wodurch dahinter gelagerte Holzteile herumgewirbelt wurden, die die Klägerin am Fuß verletzten.OGH 2 Ob 163/25x, 23.10.2025
- Hier: Vorführung nach § 9 UbG.OGH 10 Ob 39/23t, 19.12.2023
- Hier: Verkehrssicherungspflicht infolge der Überlassung eines Veranstaltungszentrums für eine Ballveranstaltung.OGH 3 Ob 218/22p, 15.03.2023
- Hier: Eisfalle durch unsachgemäße Schneeräumung.OGH 2 Ob 198/22i, 13.12.2022
- Hier: Haftung für sogenannte „Verfolgungsschäden“.OGH 1 Ob 97/15v, 18.06.2015
- Hier: Friedhof.OGH 4 Ob 75/09x, 12.05.2009
- Den Betreiber eines Campingplatzes treffen Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten gegenüber ihrem Vertragspartner, deren haftungsbegründende Verletzung grundsätzlich auch dadurch geschehen kann, dass eine von einem Dritten geschaffene Gefahrenquelle weiterbestehen gelassen wird.OGH 1 Ob 93/00h, 19.12.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023719 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 17.
- OGH 2 Ob 163/25x, 23.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 39/23t, 19.12.2023, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 198/22i, 13.12.2022, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 84/21b, 06.08.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Setzen Sie sich bewusst einer Gefahr aus, die jemand anderer geschaffen hat und die Sie kennen oder erkennen konnten, dann handeln Sie auf eigene Gefahr. Der andere haftet in diesem Fall nicht, weil ihn Ihnen gegenüber keine Schutzpflichten treffen. Man erwartet von Ihnen, dass Sie sich selbst schützen.
Bei fahrlässiger Schädigung haften mehrere Personen nur dann gemeinsam für den ganzen Schaden, wenn jede einen Beitrag dazu geleistet hat. Ahmt jemand die gefährliche Handlung eines anderen bloß nach, haftet der Nachgeahmte für den daraus entstandenen Schaden nicht. Anderes gilt ausnahmsweise, wenn nur er die besondere Gefährlichkeit erkennen konnte.