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Muss ich eine Gefahrenstelle auf meinem Grund absichern?

günstig für Geschädigter betrifft Liegenschaftseigentümer, Veranstalter, Betreiber, Geschädigter
Ja. Wer eine Gefahrenquelle schafft oder ihre Entstehung zulässt, muss dafür sorgen, dass anderen daraus kein Schaden entsteht. Sie müssen also die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um Dritte zu schützen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 25.05.2016 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet denjenigen, der auch erlaubterweise eine Gefahrenquelle schafft bzw. die Schaffung einer solchen zulässt, dafür zu sorgen, dass daraus anderen kein Schaden entsteht, das heißt er hat die erforderlichen Vorkehrungen gegen eine Schädigung Dritter zu treffen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0102977 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Schutzzweck bei unbefugtem Betreten

Eine Schutzvorschrift schützt nur jene Personen, die berechtigt in den Gefahrenbereich gelangen. Wer sich unbefugt dorthin begibt, kann sich auf diesen Zweck der Vorschrift nicht berufen. Der Schutzbereich der Vorschrift ist damit beschränkt.

günstig für Schädiger Handeln auf eigene Gefahr

Setzen Sie sich bewusst einer Gefahr aus, die jemand anderer geschaffen hat und die Sie kennen oder erkennen konnten, dann handeln Sie auf eigene Gefahr. Der andere haftet in diesem Fall nicht, weil ihn Ihnen gegenüber keine Schutzpflichten treffen. Man erwartet von Ihnen, dass Sie sich selbst schützen.

Verwandte Fragen

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