Haftet der Grundstückseigentümer für offensichtliche Gefahren?
günstig für Eigentümer betrifft Grundstückseigentümer, Gastwirte, Betriebe, Besucher, Gäste
Eine Pflicht, eine Gefahrenquelle zu sichern, entfällt, wenn sich jeder selbst schützen kann. Das ist der Fall, wenn die Gefahr auch ohne genaueres Hinsehen leicht zu erkennen ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (32 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Eine Verkehrssicherungspflicht entfällt, wenn sich jeder selbst schützen kann, weil die Gefahr leicht (= ohne genauere Betrachtung) erkennbar ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch einen – auf dem Grundstück des Beklagten befindlichen – weithin sichtbaren Holzstoß verneint.OGH 2 Ob 27/26y, 26.03.2026
- Hier: Sturz über den Standfuß eines Sonnenschirms in einem GastgartenOGH 17 Ob 23/25v, 25.02.2026
- Hier: Stolpern über eine neben einem asphaltierten Weg gespannte Kette, die Passanten vom Betreten des dahinter befindlichen Wiesenbereichs abhalten sollte.OGH 2 Ob 223/23t, 14.12.2023
- Hier: Liftstütze auf ausreichend breiter nicht sehr steiler Piste.OGH 4 Ob 164/22d, 18.10.2022
- Keine augenfällige Gefahrensituation bei einem schräg außerhalb der Einfassung liegenden, teils von Sträuchern umgebenen Lichtschachtgitter.OGH 2 Ob 155/22s, 27.09.2022
Alle 18 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Hotelbett auf Podest, Haftung verneint.OGH 5 Ob 47/20b, 08.04.2020
- Hier: Etwa kniehoher Poller im Innenstadtbereich.OGH 7 Ob 179/19b, 16.12.2019
- Diese Rechtsprechung betrifft Konstellationen, in denen die Gefahrenquelle bei objektiver Betrachtung einer durchschnittlich aufmerksamen Person sofort in die Augen fällt.OGH 4 Ob 120/18b, 17.07.2018
- Hier: Sturz auf vereister Stelle vor einer Autowaschbox.OGH 1 Ob 143/16k, 30.08.2016
- Hier: Umgelegte Parkplatzsperre.OGH 8 Ob 58/16m, 28.06.2016
- Hier: Unfall auf einer Sprungschanze in einem „Snowpark“.OGH 6 Ob 183/15b, 14.01.2016
- Wird demgegenüber dem Sportler vom Veranstalter eine gewisse Gefahrlosigkeit der Sportausübung signalisiert und ist dem unerfahrenen Sportler „überhaupt nicht erkennbar“, dass die konkrete Situation relativ schwierig und damit gefährlich ist, so scheidet der Haftungsausschluss des Handelns auf eigene Gefahr aus.OGH 6 Ob 183/15b, 14.01.2016
- Hier: Stehtisch in Bäckerei.OGH 7 Ob 151/12z, 26.09.2012
- Hier: Verletzung eines Zusehers bei einem Eishockeyspiel der Klasse Miniknaben.OGH 4 Ob 56/07z, 23.04.2007
- Von einem durchschnittlichen sorgfältigen Fußgänger könnte daher auch bei der Benutzung von ebenfalls der Massenbeförderung im innerstädtischen Bereich dienenden Schnellbahnen erwartet werden, dass er beim Ein- und Aussteigen die (bei Garnituren des alten Typus) vorhandenen Spaltbreiten von 24-28 cm problemlos bewältigt.OGH 2 Ob 265/06v, 18.01.2007
- Hier: Für die Haftung der Beklagten entscheidend ist der Umstand, dass das Gelände rund um die Pyramide nicht abgesperrt und/oder mit einem Warnschild, auf dem ein Betretungsverbot ausgesprochen worden wäre, versehen wurde, sodass dadurch ein Eindruck vermittelt wurde, dass das Bauwerk der allgemeinen Benützung offen steht. Da mit dem Zutritt nicht voll einsichtsfähiger Kinder gerechnet werden musste, ist die erforderliche Schadenskausalität der fehlenden Sicherungsmaßnahmen zu bejahen.OGH 6 Ob 294/05m, 26.01.2006
- Bodenvertiefungen in der Nähe eines Kinderspielplatzes können auch dann eine besondere Sicherungsmaßnahmen erfordernde Gefahr signalisieren, wenn sie erkennbar sind.OGH 5 Ob 3/02f, 29.01.2002
- Umfang und Intensität von Verkehrssicherungspflichten richten sich dabei vor allem danach, in welchem Maß der Verkehrsteilnehmer selbst vorhandene Gefahren erkennen und ihnen begegnen kann.OGH 7 Ob 156/01v, 11.07.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114360 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 32.
- OGH 2 Ob 27/26y, 26.03.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 17 Ob 23/25v, 25.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 79/25y, 24.02.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 155/22s, 27.09.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 130/20m, 05.08.2021
- OGH 2 Ob 8/20w, 27.11.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 94/20i, 07.07.2020, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 47/20b, 08.04.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 7 Ob 179/19b, 16.12.2019, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 120/18b, 17.07.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
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