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Muss ich eine von mir geschaffene Gefahr absichern?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Unternehmer, Grundstückseigentümer, Veranstalter
Wer eine Gefahrenquelle schafft, muss die notwendigen Vorkehrungen treffen, damit niemand zu Schaden kommt. Unterlässt er das, haftet er für den entstandenen Schaden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 23.10.2025 (99 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1968)

Wer eine Gefahrenquelle schafft, hat die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung abzuwenden (SZ 37/97, EvBl 1961/526 ua).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 43 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022778 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 99.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Handeln auf eigene Gefahr

Setzen Sie sich bewusst einer Gefahr aus, die jemand anderer geschaffen hat und die Sie kennen oder erkennen konnten, dann handeln Sie auf eigene Gefahr. Der andere haftet in diesem Fall nicht, weil ihn Ihnen gegenüber keine Schutzpflichten treffen. Man erwartet von Ihnen, dass Sie sich selbst schützen.

günstig für Schädiger Verletzte Schutzvorschrift und Verschulden

Auch wer eine Vorschrift verletzt hat, die Schäden verhindern soll, haftet dafür nicht ohne weiteres. Es muss ihn zusätzlich ein Verschulden treffen.

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