Muss ich eine von mir geschaffene Gefahr absichern?
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Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 23.10.2025 (99 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Sogwirkung eines – einen Bahnhof passierenden – Zuges riss eine (kurz) offen gelassene Holzabsperrung eines Aufzugs um, wodurch dahinter gelagerte Holzteile herumgewirbelt wurden, die die Klägerin am Fuß verletzten.OGH 2 Ob 163/25x, 23.10.2025
- Hier: Vorführung nach § 9 UbG.OGH 10 Ob 39/23t, 19.12.2023
- Dies gilt auch gegenüber freiwilligen Helfern bei Bauarbeiten in Eigenregie (so auch schon 5 Ob 116/04a)OGH 2 Ob 191/23m, 14.12.2023
- Baustelle als Gefahrenquelle, selbst wenn nur beschränkt durch bestimmten Personenkreis zugänglich.OGH 2 Ob 191/23m, 14.12.2023
- Durch die bloße Ermöglichung der bestimmungsgemäßen Verwendung eines mit gesetzlich nicht vorgeschriebenen Löschgeräten ausgestatteten LKWs ohne vorherige Einschulung in deren Handhabung wird – zumindest ohne Hinzutreten weiterer (brandgefahrenerhöhender) Umstände – keine (Brand-)Gefahrenquelle für die Allgemeinheit geschaffen, die besondere, vorbeugende Vorkehrungen, insbesondere von Schulungen in Bezug auf die Verwendung von Löschgeräten erfordern würde.OGH 2 Ob 165/23p, 25.10.2023
Alle 43 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Verkehrssicherungspflicht infolge der Überlassung eines Veranstaltungszentrums für eine Ballveranstaltung.OGH 3 Ob 218/22p, 15.03.2023
- Hier: Eisfalle durch unsachgemäße Schneeräumung.OGH 2 Ob 198/22i, 13.12.2022
- Hier: Überspannung der Sorgfaltspflichten zur Reinigung eines Whirlpools aufgrund des konkreten Betriebsmanuals.OGH 9 Ob 14/22g, 27.04.2022
- Hier: Absicherung eines Golfplatzes durch den Betreiber gegen Verletzung von Wanderern.OGH 1 Ob 4/18x, 27.02.2018
- Hier: Inbetriebnahme eines Schidoos.OGH 2 Ob 223/15f, 19.12.2016
- Hier: Sabrieren einer Champagnerflasche.OGH 7 Ob 59/16a, 27.04.2016
- Hier: Haftung für sogenannte „Verfolgungsschäden“.OGH 1 Ob 97/15v, 18.06.2015
- Hier: Zumutbare Vorkehrungen zur Verhinderung der Beschädigung eines Servitutswegs, welcher der Belastung durch Baufahrzeuge auf Dauer voraussehbar nicht standhalten konnte.OGH 2 Ob 143/09g, 17.06.2010
- Hier: Nach diesem Grundsatz hatte der Beklagte als Veranstalter des Krampuslaufs für die im Interesse der Sicherheit von Beteiligten und Zuschauern erforderlichen Vorkehrungen zu sorgen. Schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verneint.OGH 10 Ob 15/08s, 17.03.2009
- Wer dies unterlässt, handelt rechtswidrig.OGH 2 Ob 44/08x, 30.10.2008
- Voraussetzung für eine Verkehrssicherungspflicht ist eine vom Sicherungspflichtigen geschaffene oder ihm zurechenbare Gefahrenquelle.OGH 2 Ob 79/08v, 29.05.2008
- Wer eine Gefahrenquelle schafft oder bestehen lässt, muss die notwendigen und ihm zumutbaren Vorkehrungen treffen, um eine Schädigung anderer nach Tunlichkeit abzuwenden.OGH 2 Ob 89/07p, 30.08.2007
- Hier: Die Gefahr des Besteigens der Pyramide durch Kinder war nicht nur wegen des festgestellten tatsächlichen Spielens von Kindern auf der Pyramide erkennbar, sondern schon aufgrund der Eigenschaft des Bauwerks als geradezu „magischer Anziehungspunkt" für Kinder. Das Aufstellen eines Warnschilds und/oder einer Absperrung mittels Pflöcken und Bändern wäre eine mögliche und zumutbare Abwehrmaßnahme gewesen.OGH 6 Ob 294/05m, 26.01.2006
- Die Möglichkeit einer Gefahr muss erkennbar sein und vom Sorgfaltspflichtigen mit zumutbaren Maßnahmen abgewendet werden können.OGH 6 Ob 294/05m, 26.01.2006
- Die Verkehrssicherungspflicht trifft denjenigen, der die Gefahr erkennen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergreifen kann.OGH 10 Ob 237/02d, 18.05.2004
- Hier: Baustelle als Gefahrenquelle, wobei die konkret verwirklichte Gefahr nicht von der Baustelle selbst beziehungsweise den darauf verrichteten Arbeiten ausgeht, sondern von dem zum Betrieb der Baustelle erforderlichen Verkehr mit schweren Lkws.OGH 3 Ob 72/02p, 18.07.2002
- Im Einzelfall kommt es auf die Wahrscheinlichkeit der Schädigung an.OGH 7 Ob 24/02h, 29.04.2002
- Hier: Es bedarf eines besonderen Hinweises um eine Gefährlichkeit eines Ufers eines fließenden Gewässers zu erkennen.OGH 2 Ob 47/01b, 16.05.2001
- Hier: Privater Verfolger.OGH 2 Ob 2264/96x, 19.09.1996
- Dies gilt auch für den, der einen Verkehr eröffnet hat.OGH 2 Ob 5/96, 25.01.1996
- Für die Festlegung der Pflichten müssen die Größe der Gefahr und das Verhältnis zwischen den gefährdeten Interessen und den erforderlichen Abwehrmaßnahmen berücksichtigt werden.OGH 2 Ob 34/95, 11.05.1995
- Hier: Durch die Flucht des Rechtsbrechers für den Verfolger geschaffene Gefahrenlage.OGH 8 Ob 3/87, 11.06.1987
- Hier: Brandverursacher macht den zur Hilfe herbeigeholten Nachbarn nicht auf Kanister mit Benzin aufmerksam, der in der Folge explodiert.OGH 7 Ob 576/84, 20.06.1984
- Eine persönliche Haftung besteht auch dann, wenn Pflichten delegiert wurden, eine Sicherungsmaßnahme aber durch längere Zeit nicht ergriffen wurde.OGH 3 Ob 697/82, 23.03.1983
- Ihre Grenze hat diese Sicherungspflicht in dem dem Sicherungspflichtigen Zumutbaren.OGH 7 Ob 725/82, 10.03.1983
- Wer auf seinem Grundstück einen gefährlichen Zustand geschaffen hat, muss dafür sorgen dass das Grundstück nicht unbefugt, vor allem durch Kinder, betreten werden kann oder sonst für die Beseitigung der Gefahrenlage Sorge tragen.OGH 3 Ob 679/82, 16.02.1983
- Hier: Beschädigter Zaun gefährdet Verkehrsteilnehmer.OGH 8 Ob 283/82, 20.01.1983
- Unterlassene Absicherung eines von einem Kranwagen der Feuerwehr quer über die Fahrbahn gespannten Stahlseils.OGH 2 Ob 251/80, 28.04.1981
- Diese Sorgfaltspflicht darf allerdings nicht überspannt werden; dies würde dazu führen, in Wahrheit eine vom Verschulden losgelöste Haftung zu begründen. Beschädigung eines geparkten Autos bei Dacharbeiten.OGH 6 Ob 692/79, 30.08.1979
- Voraussetzung ist das bei gehöriger Sorgfalt mögliche Erkennen einer Gefahrenlage.OGH 8 Ob 22/79, 15.03.1979
- Die Sicherungspflicht findet ihre Grenze in der Zumutbarkeit (vgl 2 Ob 48/77).OGH 2 Ob 137/78, 19.10.1978
- Eine gleichartige Verpflichtung trifft auch denjenigen, der auf eine der Öffentlichkeit zugängliche Verkehrsfläche eine von angrenzenden Grundstücken ausgehende Gefahrenquelle wirken lässt.OGH 8 Ob 88/78, 31.05.1978
- Verpflichtung zur Aufstellung einer die Tragkraft der Brücke anzeigenden Hinweistafel.OGH 2 Ob 48/77, 12.05.1977
- Die Verursachung einer Gefahrensituation rechtfertigt die Auferlegung verstärkter Sorgfaltspflichten. Maßgebend ist dabei die Größe der Gefahr und das Verhältnis zwischen den gefährdeten Interessen und den erforderlichen Abwehrmaßnahmen.OGH 8 Ob 59/77, 27.04.1977
- Konzessionslos ausgeübtes konzessionspflichtiges Gewerbe.OGH 3 Ob 580/76, 28.09.1976
- Umkehr der Beweislast.OGH 7 Ob 103/75, 05.06.1975
- Nach Tunlichkeit.OGH 5 Ob 323/74, 29.01.1975
- Dies gilt auch für den Lieferanten einer technischen Anlage oder Maschine.OGH 8 Ob 174/72, 21.11.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022778 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 99.
- OGH 2 Ob 163/25x, 23.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 39/23t, 19.12.2023, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 191/23m, 14.12.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 165/23p, 25.10.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 15/23x, 25.04.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 225/22z, 28.02.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 2 Ob 198/22i, 13.12.2022, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 215/20d, 27.11.2020, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 179/19b, 16.12.2019, Fall aus Salzburg
- OGH 6 Ob 94/16s, 27.02.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Setzen Sie sich bewusst einer Gefahr aus, die jemand anderer geschaffen hat und die Sie kennen oder erkennen konnten, dann handeln Sie auf eigene Gefahr. Der andere haftet in diesem Fall nicht, weil ihn Ihnen gegenüber keine Schutzpflichten treffen. Man erwartet von Ihnen, dass Sie sich selbst schützen.
Auch wer eine Vorschrift verletzt hat, die Schäden verhindern soll, haftet dafür nicht ohne weiteres. Es muss ihn zusätzlich ein Verschulden treffen.