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Wann muss ein Betreiber eine Gefahrenstelle absichern?

günstig für Geschädigter betrifft Betreiber, Besucher, Verletzte, Gemeinden, Eltern
Wie weit jemand eine Gefahrenstelle absichern muss, hängt davon ab, ob nach der Lebenserfahrung eine naheliegende und vorhersehbare Gefahr bestand. War sie das, muss abgesichert werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 25.01.2024 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Für das Ausmaß der Sicherungspflicht ist entscheidend, ob nach den Erfahrungen des täglichen Lebens eine naheliegende und voraussehbare Gefahrenquelle bestand. (Hier: gefährliches Aufstellen eines hohen Klettergerüstes für Kinder auf Kaltasphalt - Mischgut).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023902 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 13.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Handeln auf eigene Gefahr

Setzen Sie sich bewusst einer Gefahr aus, die jemand anderer geschaffen hat und die Sie kennen oder erkennen konnten, dann handeln Sie auf eigene Gefahr. Der andere haftet in diesem Fall nicht, weil ihn Ihnen gegenüber keine Schutzpflichten treffen. Man erwartet von Ihnen, dass Sie sich selbst schützen.

günstig für Schädiger Grenzen der Sorgfaltspflicht

Ob ein Verhalten rechtswidrig war, misst sich an Verhaltensgeboten, die für die konkrete Situation im Vorhinein ausformuliert sind und die erforderliche Sorgfalt bestimmen. Dabei ist darauf zu achten, dass dem Schädiger keine völlig unerfüllbaren Sorgfaltspflichten auferlegt werden.

Verwandte Fragen

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