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Haftet der Arzt, wenn ich nicht zugestimmt habe?

günstig für Patient betrifft Patienten, Ärzte, Krankenanstalten
Ja. Ein Eingriff, der Ihren Zustand verschlechtert, gilt als Körperverletzung. Hat der Arzt Ihre Zustimmung nicht eingeholt, muss er auch für Folgen einstehen, die bei einwandfreier Behandlung eintreten. Nur wenn der Eingriff so dringend war, dass eine Zustimmung nicht eingeholt werden konnte, gilt das nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 18.10.2022 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1955)

Auch der ärztliche Eingriff stellt eine Körperverletzung im Sinne des § 1325 ABGB dar, wenn er den Zustand des Kranken verschlechtert. Der Arzt muss in einem solchen Falle auch die Folgen eines kunstgerechten Eingriffes vertreten, wenn er die Zustimmung des Kranken nicht eingeholt hat, es wäre denn, dass dies wegen der Dringlichkeit des Eingriffes nicht möglich war.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026511 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 16.

Im Gesetz

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