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Kann ich als Erbe eigene Nachteile vom Schädiger ersetzt verlangen?

günstig für Schädiger betrifft Erben, Geschädigte, Berater, Anleger
Nein. Als Erbe können Sie nur jene Nachteile geltend machen, die auch die verstorbene Person gegenüber dem Schädiger hätte geltend machen können. Weiter reicht Ihre Stellung als Erbe nicht. Der entschiedene Fall betraf Schadenersatz wegen einer Schlechtberatung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 04.11.2021 (1 Entscheidung).

Stichwort des Gerichts (2021)

Die Rechtsstellung als Erbe berechtigt ihn nur jene Nachteile geltend zu machen, die auch der Erblasser gegenüber einem Schädiger geltend zu machen berechtigt gewesen wäre.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133837 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Unterhaltspflicht eines Dritten und Schadenersatz

Wer für einen Schaden einzustehen hat, kann sich nicht darauf berufen, dass eine andere Person zum Unterhalt verpflichtet ist. Seine Ersatzpflicht bleibt davon unberührt.

günstig für Geschädigter Ersatz des eigenen Aufwands nach einem Schaden

Müssen Sie Zeit und Geld aufwenden, um einen Schaden zu beheben, können Sie den Ersatz dieses Mehraufwands vom Schädiger verlangen.

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