Wann haftet jeder Schädiger nur für seinen eigenen Anteil?
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 25.01.2024 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Der Schädiger kann nicht dartun, dass die ihm zuzurechnende Unterlassung nicht ebenfalls den gesamten Schaden verursacht hat. Ob den weiteren Schädiger ein schwereres Verschulden trifft, weil er es (auch) unterlassen hat, auf einen vorschriftsmäßigen Zustand der Heizungsanlage zu dringen, muss im Verhältnis zur Klägerin nicht geprüft werden.OGH 1 Ob 214/22k, 20.09.2023
- Hier: Eine „ideelle Gewichtung von Verursachungsanteilen“ spielt für die Frage der Bestimmbarkeit der Schadensteile iSd § 1302 ABGB keine Rolle.OGH 8 Ob 111/22i, 16.12.2022
- In § 1302 ABGB geht es um die Bestimmbarkeit der Verursachung am Schaden, auf den Grad des Verschuldens kommt es nicht an.OGH 2 Ob 111/09a, 16.07.2009
- Die Kriterien für die Ermittlung der ersatzrechtlichen Schadenseinheit sind in Fällen von Dauereinwirkungen und einmaligen Angriffen, bei Körperverletzungen und Sachschäden, im letzten Fall bei Sachbeschädigungen (die an einem Objekt mehrmals möglich sind) und Sachentziehungen (die an einem Gegenstand logisch nur einmal denkbar sind), nicht gleich. Im Fall der aufklärbaren und tatsächlich aufgeklärten Kausalität wird nur derjenige haftbar, dem auch eine Mitwirkung an der Sachentziehung nachgewiesen ist. Für eine auf die alternative Kausalität gestützte Haftung ist erforderlich, dass die mehreren Konkurrenten auch in Ansehung der Sachentziehung in einem hinreichenden Kausalitätsverdacht stehen.OGH 6 Ob 559/81, 18.11.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026615 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 14.
- OGH 4 Ob 130/23f, 25.01.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 214/22k, 20.09.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 26/23v, 04.07.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 126/21t, 12.10.2021, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Haben mehrere Personen zum selben Schaden beigetragen, haften sie gemeinsam für das Ganze. Sie können sich daher an einen von ihnen halten und den vollen Betrag fordern.
Haften mehrere Personen für einen Schaden, wird die Haftung jeder einzelnen so geprüft, als hätte sie den Schaden allein verursacht.