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Wofür bekomme ich als Versicherungsangestellter eine Folgeprovision?

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Die in der Versicherungsbranche übliche Folgeprovision ist dem Wesen nach eine Vermittlungsprovision, die mehrfach statt einmalig ausgezahlt wird. Sie gebührt meist für Verträge, die Sie selbst durch eigene Werbung vermittelt haben, und richtet sich nach dem Eingang der Prämien. Eine Provision für Verträge, die Ihnen nur zur Betreuung übergeben wurden, ist dagegen Entgelt für Ihre allgemeine Tätigkeit.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 16.12.2024 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Bei der in der Versicherungsbranche üblichen Folgeprovision handelt es sich dem Wesen nach um eine Vermittlungsprovision, die durch mehr als einmalige Erfolgevergütung vorgenommen wird. Die Folgeprovision gebührt meist für die vom Angestellten durch selbständige Werbung vermittelten Versicherungsverträge nach Maßgabe des Prämieneinganges, während eine Provision aus Verträgen, die nicht vom Angestellten vermittelt, sondern ihm zur Verwaltung und Betreuung übergeben wurden, ein Entgelt für die allgemeine Tätigkeit des Vertreters darstellt.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027977 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Höhe der Entgeltfortzahlung

Sie bekommen so viel, wie Sie vor der Verhinderung verdient haben. Mehr als bisher steht Ihnen nicht zu; Doppelbezüge gibt es für diese Zeiten nicht. Bei Provisionen wird nach dem bisherigen Durchschnitt gerechnet.

günstig für Arbeitgeber Abweichende Provisionsvereinbarung im Dienstvertrag

Ja. Die gesetzlichen Regeln darüber, wann eine Provision entsteht und wann sie fällig wird, sind größtenteils nicht zwingend. Ihr Dienstvertrag darf davon abweichen oder solche Ansprüche einschränken.

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