Muss ich den Kredit zahlen, wenn meine Beteiligung wertlos wurde?
günstig für Bank betrifft Konsumenten, Anleger, Kreditnehmer, Banken
Ja. Hat die Bank nur den Kauf finanziert und sonst nichts damit zu tun, können Sie ihr Einwände aus dem gescheiterten Anlagegeschäft nicht entgegenhalten. Das gilt auch dann, wenn Sie den Vertrag ohne die Finanzierung nie geschlossen hätten. Anders ist es nur, wenn die Bank für die Anlage geworben, besonderes Vertrauen geschaffen oder das Projekt mitentwickelt hat.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 25.08.2020 (27 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Die wirtschaftliche Einheit zwischen finanziertem und Kreditgeschäften, die nur darin gelegen ist, dass beide Verträge aufeinander bezogen sind, der Kreditnehmer ohne Finanzierung durch den Kreditgeber den Vertrag nicht abgeschlossen hätte, der Antrag auf Abschluss des zu finanzierenden Geschäftes (hier: Erwerb einer stillen Beteiligung an einer Investmentgesellschaft) unter Einschaltung des Kreditinstitutes an die Investmentgesellschaft weitergeleitet wurde, der Kredit nicht zur beliebigen Verwendung, sondern nur zum Erwerb der stillen Beteiligung gewährt und die Kreditvaluta unmittelbar der Investmentgesellschaft zur Verfügung gestellt wurde, rechtfertigt (außerhalb) des Anwendungsbereiches des § 18 KSchG) noch nicht den Einwendungsdurchgriff gegen den Finanzierer. Beschränkt sich der Finanzierer bei der Finanzierung des Erwerbers einer stillen Beteiligung an einer Investmentgesellschaft (im Betrag von Schilling zweihunderttausend), also eines typischen Risikogeschäftes, auf seine Finanzierungsfunktion und nimmt er in keiner Weise auf den Entschluss des Kreditnehmers, die stille Beteiligung zu erwerben Einfluss (zB durch werbende Aktivitäten, Schaffung eines Vertrauenssachverhaltes, wie etwa den Hinweis auf eigene Beteiligung an der Investmentgesellschaft) und ist er auch an der Konzeption des Projekts nicht beteiligt, steht dem Kreditnehmer ein Einwendungsdurchgriff wegen Konkurses der Investmentgesellschaft gegen den Finanzierer nicht zu. Das gilt besonders dann, wenn der Kreditnehmer über alle Umstände voll informiert war.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- In diesen Fällen wird der Finanzierer jedenfalls so lange nicht herangezogen, als sich dieser nicht in einer darüber hinausgehenden Weise am finanzierten Geschäft beteiligt (etwa indem er einen besonderen Vertrauenssachverhalt schafft oder aktiv an der Konzeption des Projekts beteiligt ist und gleichsam als Mitinitiator auftritt), weil es nicht angemessen ist, das Risiko des finanzierten Geschäfts auf den Finanzierer zu überwälzen.OGH 8 Ob 39/20y, 25.08.2020
- Bei Finanzierung risikoträchtiger Beteiligungen (zum Beispiel einer stillen Beteiligung) kommt ein Einwendungsdurchgriff - ungeachtet wirtschaftlicher Einheit zwischen finanziertem Geschäft und Kreditgeschäft - weder unter dem Gesichtspunkt analoger Anwendung des § 18 KSchG aF (nunmehr § 13 VKrG), noch wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 901 ABGB) in Betracht, solange sich das Kreditinstitut auf seine Rolle als Finanzierer beschränkt.OGH 8 Ob 39/20y, 25.08.2020
- Klagende Leasinggesellschaft erwarb von Softwareunternehmen zwei Laptops samt Software, wobei sich das Softwareunternehmen im Rahmen einer Geschäftsidee gegenüber dem beklagten Leasingnehmer verpflichtete, für Werbeeinschaltungen auf den geleasten Laptops Miete zu zahlen, sodass sich der „reale Aufwand" des Leasingnehmers verringerte.OGH 8 Ob 76/06v, 30.11.2006
- Allein die (hier behauptete) Kenntnis von der Geschäftsidee oder dass er für den einen Teil der Geschäfte dem „Lieferanten" regelmäßig Finanzierungen zur Verfügung stellt und dabei auch entsprechende Formulare überlässt, verschafft dem Finanzierer aber nicht eine Stellung, die einen aktiven Vertrieb an der Beteiligung mit der Schaffung eines besonderen Vertrauenssachverhaltes oder einer aktiven Mitwirkung an der Konzeption des Projektes im Sinne eines Mitinitiators gleichzuhalten wäre.OGH 8 Ob 76/06v, 30.11.2006
- Die Frage der Verbindung von verschiedenen Geschäften im Rahmen einer Geschäftsidee, wobei nur ein Geschäft durch einen Finanzierer im Rahmen einer Leasingkonstruktion finanziert wird, ähnelt sehr stark der Frage der Finanzierung von Beteiligungen.OGH 8 Ob 76/06v, 30.11.2006
Alle 16 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Erwerb eines Time-Sharing-Rechts.OGH 1 Ob 122/03b, 27.05.2003
- Bei Finanzierungrisikoträchtiger Beteiligungen ist der Einwendungsdurchgriff, sei es in analoger Anwendung des §18 KSchG, sei es unter Heranziehung der Grundsätze der Lehre von der Geschäftsgrundlage, jedenfalls dann abzulehnen, wenn sich das Kreditinstitut weder in den Vertrieb der Beteiligungen einschaltet, noch an der Konzeption des Projekts beteiligt war und auch keinen besonderen Vertrauenssachverhalt schuf.OGH 1 Ob 241/01z, 17.12.2001
- Die wirtschaftliche Einheit zwischen finanziertem Geschäft und dem Kreditvertrag dahin, dass beide Verträge aufeinander bezogen sind und die Beklagten ohne Finanzierung durch die Klägerin den Vertrag nicht abgeschlossen hätten, rechtfertigt beim Fehlen solcher Umstände noch nicht den Einwendungsdurchgriff gegen die Bank.OGH 6 Ob 15/01a, 13.09.2001
- Hier: Erwerb von Hausanteilscheinen.OGH 7 Ob 306/99x, 26.01.2000
- Hier: GewinnscheineOGH 7 Ob 2425/96k, 02.04.1997
- Nimmt die Bank auf die Ausgestaltung der Konzeption des Kapitalanlagemodells allein mit dem Ziel Einfluß, ihr gegenüber dem Dritten eingegangenes Kreditengagement abzusichern, dann überschreitet sie ihre Kreditgeberrolle nicht.OGH 4 Ob 2005/96y, 29.05.1996
- Einwendungsdurchgriff auf die finanzierende Bank bejaht, wenn sich die Bank nicht auf die Rolle des Kreditgebers beschränkt.OGH 5 Ob 502/96, 27.02.1996
- Hier: Erwerb von Hausanteilscheinen der Serie 16/I/B.OGH 5 Ob 502/96, 27.02.1996
- Hier: Erwerb von Hausanteilscheinen.OGH 6 Ob 600/94, 30.06.1994
- Hier: Stille Beteiligung an einer Aktiengesellschaft, die ihrerseits als Kommanditistin an der Bautreuhand - Hausanteilschein GmbH & Co Immobilien Kommanditgesellschaft auftrat und ihre Kommanditbeteiligung im eigenen Namen, jedoch für Rechnung der Zeichner der Hausanteilscheine hielt.OGH 1 Ob 599/93, 29.03.1994
- Hier: Finanzierung zum Ankauf eines Hausanteilscheines, der eine Kommanditbeteiligung an einer GmbH & CoKG verbriefte.OGH 8 Ob 505/92, 09.09.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028149 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 27.
- OGH 8 Ob 39/20y, 25.08.2020, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 173/17p, 25.10.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 37/17w, 28.03.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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