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Setzt das Gericht eine überhöhte Vertragsstrafe von selbst herab?

günstig für Gläubiger betrifft Schuldner, Beklagte, Gläubiger, Unternehmer
Nein. Das Gericht mäßigt die Vertragsstrafe nicht von sich aus. Sie müssen beweisen, dass die Strafe unbillig hoch ist oder dass der entstandene Schaden unverhältnismäßig geringer ausfällt, und dazu entsprechende Tatsachen vorbringen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1931, zuletzt bestätigt am 25.11.2020 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1931)

Die Konventionalstrafe ist nicht von Amts wegen zu mäßigen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032136 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Bestreiten als Antrag auf Mäßigung

Bestreiten Sie die Pflicht zur Zahlung der Vertragsstrafe überhaupt, liegt darin bereits das Verlangen nach Herabsetzung. Das Gericht muss dann mit Ihnen erörtern, ob Gründe für eine Mäßigung vorliegen. Die Tatsachen, die eine überhöhte Strafe belegen, müssen Sie dennoch behaupten und beweisen.

günstig für Schuldner Übermäßigkeit einer Vertragsstrafe

Eine Vertragsstrafe ist insbesondere dann übermäßig, wenn der tatsächlich erlittene Schaden unverhältnismäßig kleiner ist als der vereinbarte Betrag.

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