Haftet mir der Gehilfe des Vertragspartners persönlich?
günstig für Erfüllungsgehilfe betrifft Konsumenten, Unternehmer, Geschädigte, Arbeitnehmer
Zwischen Ihnen und dem Gehilfen Ihres Vertragspartners besteht kein eigenes Schuldverhältnis. Deshalb haftet er Ihnen nur, wenn sein Verhalten schon unabhängig vom Vertrag rechtswidrig war.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 25.04.2023 (44 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Der Erfüllungsgehilfe haftet nur dann, wenn sein Verhalten unabhängig von der Existenz des Schuldverhältnisses rechtswidrig ist, er also deliktisch handelte, da er zum Gläubiger in keinem Schuldverhältnis steht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Nur Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen.OGH 3 Ob 228/21g, 23.02.2022
- Hier: Verletzung eines Zeltfestbesuchers durch einen Ordner in Notwehrüberschreitung.OGH 4 Ob 116/19s, 26.11.2019
- Hier: Lenker eines Pistengerätes haftet bei Verletzung eines Rodlers deliktisch neben Pistenhalter.OGH 2 Ob 132/15y, 12.04.2016
- Dies gilt auch in der Gehilfenkette, wenn sich also der unmittelbare Gehilfe weiterer (somit mittelbarer) Gehilfen bedient.OGH 6 Ob 26/09f, 14.05.2009
- Der Erfüllungsgehilfe selbst kann, da er ja nicht zur Erfüllung verpflichtet ist, dem Dritten gegenüber nur deliktisch haften.OGH 6 Ob 26/09f, 14.05.2009
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Ölaustritt durch Überfüllen eines Tanks durch einen Tankwagenfahrer.OGH 4 Ob 578/95, 07.11.1995
- Hier: Eingriff in absolute Rechte.OGH 1 Ob 39/91, 18.12.1991
- Hier: Unsachgemäße Annagelung von Asbestplatten an eine hölzerne Riegelwand und damit Herstellung einer "Wärmebrücke" zum Kamin.OGH 8 Ob 528/89, 06.04.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022801 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 44.
- OGH 10 Ob 59/22g, 25.04.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 228/21g, 23.02.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 105/19f, 27.11.2019, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 116/19s, 26.11.2019, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 69/17p, 30.01.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1313a
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