Haftet jemand für seine Helfer auch ohne Vertrag mit mir?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 27.08.2026 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch außerhalb einer Vertragsbeziehung haften Schuldner einer gesetzlichen Verbindlichkeit für ihre Hilfspersonen nach § 1313a ABGB. Die Abgrenzung wird danach vorgenommen, ob es sich um die Verletzung von Pflichten handelt, die gegenüber jedermann bestehen, in welchem Fall § 1313a ABGB unanwendbar ist, oder ob Pflichten aus einer „rechtlichen Sonderbeziehung“ missachtet werden.OGH 5 Ob 76/12f, 09.08.2012
- Hier: Erfüllungsgehilfenhaftung eines Jagdpächters für ein „Revierorgan“ verneint.OGH 9 Ob 9/11f, 26.05.2011
- Ein Mitverschulden des geschädigten Scheckberechtigten führt gemäß § 1304 ABGB zur Minderung seines Ersatzanspruches.OGH 8 Ob 31/97k, 29.10.1998
- Hier: Art 21 SchG begründet eine rechtliche Sonderbeziehung zwischen der einlösenden Bank und dem früheren (berechtigten) Inhaber des Schecks durch Normierung einer Prüfpflicht der Bank in dessen Interesse. Die Bank daher für die Gehilfen, derer sie sich zur Erfüllung dieser im Interesse einer bestimmten (im Fall eines Orderschecks sogar in der Urkunde selbst bezeichneten) Person ihr vom Gesetz auferlegten Verpflichtung bedient, gemäß § 1313a ABGB.OGH 8 Ob 31/97k, 29.10.1998
- Eine solche Sonderverbindung ist auf Grund der speziellen Pflichten des Versicherers gegenüber der Kraftverkehrsbehörde gegeben.OGH 1 Ob 37/79, 28.11.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028527 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 15.
- OGH 1 Ob 78/26s, 27.08.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 37/19f, 31.07.2019, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 146/18s, 31.08.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Eine Klausel in vorformulierten Verträgen, die Ihnen Schadenersatz auferlegt, ohne dass Sie ein Verschulden trifft, benachteiligt Sie in aller Regel grob. Sie ist deshalb unwirksam.
Nein. Eine Klausel, die die Haftung für jeden von einem Dritten verursachten Schaden allgemein auf den Kunden überwälzt, benachteiligt ihn gröblich und ist unwirksam.