Was kann ich tun, wenn ich zu Unrecht entlassen wurde?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies gilt auch für eine mangels Belehrung gemäß § 16 ArbPlsichG unwirksame einvernehmliche Auflösung. Eine Konversion der unwirksamen Beendigung zu einer wirksamen zu einem späteren Zeitpunkt ist abzulehnen.OGH 8 ObA 213/96, 29.02.1996
- Hier: Anmeldung von Geldansprüchen im Konkurs: Konkursforderung.OGH 14 ObA 35/87, 24.03.1987
- Dieses Wahlrecht ist durch einseitige Gestaltungserklärung auszuüben.OGH 4 Ob 12/84, 04.06.1985
- Hier: VertragsbediensteterOGH 4 Ob 180/82, 25.01.1983
- Hier: Ungerechtfertigte Auflösung eines Lehrverhältnisses.OGH 4 Ob 129/79, 18.09.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028839 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 13.
- OGH 8 ObA 36/25i, 21.10.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 28/25w, 23.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 76/19p, 24.01.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1162b
- Angestelltengesetz (AngG) Art. 1 § 29
- Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) § 33 · Kündigungsfristen
- VBG § 34 · Vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Eine Entlassung beendet Ihr Dienstverhältnis sofort, selbst wenn es dafür keinen wichtigen Grund gab. Sie können dann Schadenersatz verlangen, haben aber keinen Anspruch mehr auf Weiterbeschäftigung und laufenden Lohn. Dasselbe gilt umgekehrt für einen unberechtigten Austritt.
Ja. Auch eine ungerechtfertigte Entlassung beendet das Dienstverhältnis. Anders ist es nur bei Dienstverhältnissen mit besonderem Kündigungs- oder Entlassungsschutz: Dort bleibt das Dienstverhältnis trotz der unberechtigten Entlassung aufrecht.