Welche Kündigungsfrist gilt für einen freien Vertreter?
günstig für Vertreter betrifft Freie Vertreter, Handelsvertreter, Angestellte, Auftraggeber
Wer als freier Vertreter arbeitet, steht zwischen einem Handelsvertreter und einem Angestellten. Für Sie gelten daher die gleichlaufenden Regeln des Angestelltengesetzes und des Handelsvertretergesetzes über Kündigungsfrist und Schadenersatz.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 27.01.2016 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1966)
Der sogenannte "freie Vertreter" ist ein zwischen dem Handelsvertreter und dem Angestellten liegender Typus. Daher haben die gleichlaufenden Vorschriften des Angestelltengesetzes und des Handelsvertretergesetzes über Kündigungsfrist und Schadenersatzpflicht auf sie Anwendung zu finden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028916 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 7 Ob 156/15i, 27.01.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1151 · Von Verträgen über Dienstleistungen
- Angestelltengesetz (AngG) Art. 1 § 1 · Anwendungsgebiet des Gesetzes
- AngG Art. 1 § 20
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Händlervertrag und Handelsvertreterrecht
Vertragsrecht · Beendigung des Handelsvertretervertrags wegen Krankheit
Schadenersatz · Wissen des schädigenden Vertreters
Vertragsrecht · Buchauszug für den freien Vertreter
Vertragsrecht · Ausgleich für Vertragshändler