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Haftet jemand, der eine ungeeignete Person einsetzt?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Unternehmer, Auftraggeber
Wer sich einer untüchtigen Person bedient, haftet für den Schaden, den diese anrichtet. Es muss aber ein Zusammenhang zwischen der Untüchtigkeit und dem Schaden bestehen. Der Schaden muss bei der Ausführung der übertragenen Aufgabe entstehen und nicht bloß bei Gelegenheit.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 28.10.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Zwischen der Untüchtigkeit der Gehilfen und der Schädigung muß ein Zusammenhang bestehen. Die Schadenszufügung muß in Ausführung der Besorgung, zu der der Gehilfe herangezogen wird, erfolgen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029001 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Haftung bei nachgeahmtem gefährlichem Verhalten

Bei fahrlässiger Schädigung haften mehrere Personen nur dann gemeinsam für den ganzen Schaden, wenn jede einen Beitrag dazu geleistet hat. Ahmt jemand die gefährliche Handlung eines anderen bloß nach, haftet der Nachgeahmte für den daraus entstandenen Schaden nicht. Anderes gilt ausnahmsweise, wenn nur er die besondere Gefährlichkeit erkennen konnte.

günstig für Schädiger Mitverschulden durch eigene Gehilfen

Werden Sie von Ihrem Vertragspartner geschädigt, müssen Sie sich als Mitverschulden anrechnen lassen, wenn eine von Ihnen zur Erfüllung eingesetzte Person durch Sorglosigkeit gegenüber Ihren eigenen Gütern zum Schaden beigetragen hat. Der Schaden wird dann geteilt.

Verwandte Fragen

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