Haftet ein Betrieb für den Fehler eines beauftragten Helfers?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 23.02.2023 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unmittelbarer Schädiger war nicht im Auftrag der Beklagten tätig.OGH 8 Ob 116/22z, 23.02.2023
- Die Zurechnung erfordert weiters einen inneren Zusammenhang zwischen dem übertragenen Aufgabengebiet und der Untüchtigkeit des Gehilfen.OGH 8 Ob 116/22z, 23.02.2023
- Eine Haftung des Geschäftsherrn kommt daher nur in Betracht, wenn der Gehilfe in dessen Aufgaben- und Verantwortungsbereich tätig geworden ist.OGH 8 Ob 116/22z, 23.02.2023
- Voraussetzung der Gehilfeneigenschaft ist jedoch die Eingliederung der betreffenden Person in den Herrschafts- und/oder Organisationsbereich des potentiell nach § 1315 ABGB zu Belangenden.OGH 8 Ob 116/22z, 23.02.2023
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028625 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 Ob 116/22z, 23.02.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Werden Sie von Ihrem Vertragspartner geschädigt, müssen Sie sich als Mitverschulden anrechnen lassen, wenn eine von Ihnen zur Erfüllung eingesetzte Person durch Sorglosigkeit gegenüber Ihren eigenen Gütern zum Schaden beigetragen hat. Der Schaden wird dann geteilt.
Wer seine Sachen bewusst jemandem anvertraut, muss sich dessen Fehler beim Schaden zurechnen lassen. Übergeben Sie Ware einem Frachtführer, wirkt sich dessen Mitverschulden auf Ihren Ersatzanspruch gegen den Schädiger aus.