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Was für ein Vertrag besteht zwischen mir und meinem Steuerberater?

betrifft Unternehmer, Konsumenten, Steuerberater, Klienten
Beauftragen Sie einen Steuerberater im Einzelfall mit einem Gutachten, einer Auskunft, einer Bilanz oder einer Steuererklärung, liegt ein Werkvertrag vor. Übernimmt er dagegen Ihre laufende Betreuung und Beratung in Steuersachen, besteht ein Dauerschuldverhältnis mit Zügen eines Dienstvertrags und einer Geschäftsbesorgung.

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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 14.03.2023 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Wird ein Steuerberater im Einzelfall um die Erstattung eines steuerlichen Gutachtens oder die Erteilung einer Rechtsauskunft ersucht oder mit der Erstellung einer Bilanz oder einer Steuererklärung betraut, liegt ein Werkvertrag vor. Übernimmt der Steuerberater jedoch die laufende Betreuung und Beratung des Klienten in Steuerangelegenheiten, liegt ein Dauerschuldverhältnis mit Elementen eines Dienstvertrages und einer Geschäftsbesorgung vor.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029477 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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