Bin ich als Praktikant in Wahrheit Arbeitnehmer?
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 16.02.2023 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: "Praktikum" eines MasseursOGH 9 ObA 1/23x, 16.02.2023
- Hier: „Praktikum“ einer Studentin der Publizistik und Kommunikationswissenschaften bei einem privaten Radiosender.OGH 9 ObA 150/12t, 29.01.2013
- Die Verwertbarkeit von Arbeitsergebnissen steht dem Lern- und Ausbildungscharakter einer Tätigkeit nicht von vornherein entgegen.OGH 9 ObA 150/12t, 29.01.2013
- Die Koordination eines vielseitigen Einsatzes durch einen Dienstplan ist nicht grundsätzlich unzulässig, soll einem Praktikanten mit der Integration in den Dienstbetrieb ‑ wenngleich ohne sanktionsbewehrte Arbeitsverpflichtung ‑ doch auch ein Gefühl für die zu erwartende Arbeitsbelastung und den Arbeitsalltag gegeben werden.OGH 9 ObA 150/12t, 29.01.2013
- Das Vorliegen eines Volontariats ist im Zweifel nicht zu vermuten.OGH 8 ObA 5/10h, 28.01.2010
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Maßgeblich ist eine Gesamtbetrachtung.OGH 8 ObA 5/10h, 28.01.2010
- Kriterien für das Überwiegen des Ausbildungszweckes sind insbesondere, dass der Beschäftigte Arbeiten, die nicht dem Ausbildungszweck dienen, nur in einem zeitlich zu vernachlässigenden Ausmaß verrichtet, dass sich die von ihm verrichteten Tätigkeiten nicht nach Maßgabe des Betriebserfordernisses, sondern nach Wahl des Auszubildenden richten, dass Ferialpraktikanten größere Freiheiten bei der zeitlichen Gestaltung der Anwesenheit im Betrieb eingeräumt wird, dass eine Lohnverpflichtung fehlt, etc. Dabei ist aber immer eine Gesamtbetrachtung entscheidend.OGH 9 ObA 288/01w, 13.03.2002
- Die Frage, ob ein Dienstverhältnis oder ein "Praktikum" (Volontariat) zu Ausbildungszwecken vorliegt, lässt sich regelmäßig nur im Einzelfall beurteilen.OGH 9 ObA 235/99w, 29.09.1999
- hier: Ferialpraxis nach den Richtlinien zur Ableistung der Praxis für das Studium des Erdölwesens an der Montan-Universität Leoben bei der ÖMV - im gegenständlichen Fall wurde ein Arbeitsverhältnis verneint.OGH 9 ObA 176/95, 11.10.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029510 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 9 ObA 1/23x, 16.02.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 19/20i, 25.06.2020, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1151 · Von Verträgen über Dienstleistungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für die Frage, ob eine Tätigkeit einem Betrieb zuzurechnen ist, kommt es nicht darauf an, ob jemand persönlich oder wirtschaftlich abhängig war. Entscheidend ist, dass die verunglückte Person in diesen Betrieb wie ein Arbeitnehmer eingegliedert war.
Es kommt darauf an, wie die Tätigkeit aussieht. Wesentlich ist, dass sie ihrer Art nach einer unselbständigen Beschäftigung entspricht und dass sie nicht zu Ihrem eigenen betrieblichen Aufgabenbereich gehört. Nur dann sind Sie als aus Gefälligkeit Helfender in das fremde Unternehmen eingegliedert.