Gilt auch ein Gerüst oder eine Baugrube als Werk?
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Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 04.07.2024 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1964)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zaunsteher mit 2,5 cm vorspringender SchrauberOGH 5 Ob 218/23d, 04.07.2024
- Hier: Elektrische Viehsperre.OGH 8 Ob 103/17f, 28.09.2017
- Unter „Teil eines Werkes“ ist alles zu verstehen, was mit dem Werk in organischer oder mechanischer fester Verbindung steht, wie zB Terrassengeländer, Zauntore, Seile, Gesimsstücke, Dachziegel, Fahrstühle, Abdeckung von Schächten und Aufgrabungen.OGH 8 Ob 103/17f, 28.09.2017
- Der Begriff „(Bau)Werk“ erfasst jede willkürliche Gestaltung der natürlichen Boden- oder Geländebeschaffenheit.OGH 8 Ob 103/17f, 28.09.2017
- Ein Schacht oder eine Kanalanlage samt Abdeckung ist als „Werk“ iSd § 1319 ABGB aufzufassen.OGH 2 Ob 36/13b, 04.04.2013
Alle 17 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Eine der Sicherung eines Plakatständers dienende Kette ist infolge ihrer festen mechanischen Verbindung als Teil dieses „Werks“ anzusehen.OGH 2 Ob 256/09z, 27.05.2010
- Hier: Baugerüst.OGH 8 Ob 15/09b, 23.02.2009
- Die von einem ausgegrabenen und einige Monate später verlagerten Grenzstein ausgehende Gefahr ist nicht anders zu beurteilen als bei einem sonst „herumliegenden" Hindernis, wie etwa bei einem für ein erst zu errichtendes Bauwerk angelieferten Baumaterial oder bei einem nicht vom Menschen bearbeiteten, natürlichen Stein. Eine typische Gefahr eines Bauwerks hat sich einem solchen Fall nicht verwirklicht.OGH 2 Ob 79/08v, 29.05.2008
- Hier: Aufeinander- bzw ineinandergestapelte Müllcontainer, die vom Sturm umgeworfen werden.OGH 7 Ob 38/05x, 16.03.2005
- Hier: Ein mit Natursteinplatten belegter Platz vor einer Garage.OGH 2 Ob 90/98v, 23.04.1998
- Hier: Ein in die Tiefe führender Fluchtschacht samt dem diesen abschließenden Deckel.OGH 7 Ob 2404/96x, 02.04.1997
- Hier: Kanaldeckel.OGH 4 Ob 2334/96f, 26.11.1996
- Auch jede künstliche Bodenvertiefung oder willkürliche Gestaltung der natürlichen Boden- und Geländebeschaffenheit.OGH 4 Ob 2334/96f, 26.11.1996
- Unter einem solchen "Werk" ist auch ein erst entstehendes oder im Umbau befindliches Werk zu verstehen (hier: Materialseilbahn).OGH 8 Ob 66/84, 19.06.1985
- Hier: KettenkarussellOGH 6 Ob 588/82, 13.10.1982
- Grabstein, der an einer Hausmauer angelehnt war.OGH 6 Ob 670/78, 03.11.1978
- Hier: BrückeOGH 7 Ob 811/76, 02.12.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029970 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 20.
- OGH 5 Ob 218/23d, 04.07.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 167/21a, 06.04.2022
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für ein Mitverschulden brauchen Sie nicht schuldhaft im eigentlichen Sinn gehandelt zu haben, und Ihr Verhalten muss auch nicht rechtswidrig sein. Es genügt, dass Sie mit den eigenen Gütern sorglos umgegangen sind; dazu zählt auch Ihre Gesundheit.
Grob fahrlässig handelt nur, wer auffallend und ungewöhnlich sorglos ist, so wie es sonst nur bei besonders nachlässigen oder leichtsinnigen Menschen vorkommt. Der Verstoß muss einen Schaden nicht bloß möglich, sondern sogar wahrscheinlich erscheinen lassen und auch persönlich schwer vorwerfbar sein.