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Woran misst man, ob ein Betrieb gefährlich ist?

günstig für Geschädigter betrifft Unternehmer, Geschädigte, Betriebsinhaber, Kunden
Vor allem an zwei Punkten: wie wahrscheinlich ein Schaden eintritt und wie außergewöhnlich hoch er ausfallen könnte. Das gewerbsmäßige Abbrennen von Feuerwerken erfüllt das, ein Selbstbedienungs-Sonnenstudio nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 28.06.2016 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Bei der Beurteilung, ob ein Betrieb gefährlich ist, sind der hohe Wahrscheinlichkeitsgrad eines Schadenseintrittes und die außergewöhnliche Höhe eines potentiellen Schadens von besonderer Bedeutung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029928 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Handeln auf eigene Gefahr

Setzen Sie sich bewusst einer Gefahr aus, die jemand anderer geschaffen hat und die Sie kennen oder erkennen konnten, dann handeln Sie auf eigene Gefahr. Der andere haftet in diesem Fall nicht, weil ihn Ihnen gegenüber keine Schutzpflichten treffen. Man erwartet von Ihnen, dass Sie sich selbst schützen.

günstig für Schädiger Haftung bei nachgeahmtem gefährlichem Verhalten

Bei fahrlässiger Schädigung haften mehrere Personen nur dann gemeinsam für den ganzen Schaden, wenn jede einen Beitrag dazu geleistet hat. Ahmt jemand die gefährliche Handlung eines anderen bloß nach, haftet der Nachgeahmte für den daraus entstandenen Schaden nicht. Anderes gilt ausnahmsweise, wenn nur er die besondere Gefährlichkeit erkennen konnte.

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