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Wann hafte ich als Hauseigentümer für herabfallende Teile nicht?

günstig für Hauseigentümer betrifft Hauseigentümer, Wohnungseigentümer, Vermieter, Geschädigte, Passanten
Als Eigentümer können Sie sich von der Haftung befreien, wenn Sie alle Vorkehrungen getroffen haben, die vernünftigerweise nach den Umständen von Ihnen erwartet werden können. Diesen Nachweis müssen Sie selbst erbringen. Gelingt er, haften Sie nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 25.04.2025 (44 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Der Schuldlosigkeitsbeweis des Hauseigentümers nach § 1319 ABGB ist erbracht, wenn der Hauseigentümer alle Vorkehrungen getroffen hat, die vernünftigerweise nach den Umständen von ihm erwartet werden können (vgl SZ 24/78).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 20 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030035 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 44.

Im Gesetz

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