Muss ich beweisen, dass die Wiederherstellung überhaupt möglich ist?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 11.04.2025 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1960)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei Strittigkeit des für die Lösung der Rechtsfrage "Tunlichkeit" maßgebenden Sachverhalts trifft die Beweislast den Schädiger (vgl ZVR 1980/235 ua; Reischauer aaO Rdz 9 zu § 1323 ABGB).OGH 1 Ob 620/94, 29.05.1995
- Untunlichkeit der Reparatur des beschädigten Fahrzeuges und Verletzung der Schadensminderungspflicht muss vom Schädiger in erster Instanz behauptet werden.OGH 2 Ob 243/69, 18.09.1969
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030394 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 4 Ob 115/24a, 11.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 123/16s, 25.10.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn Sie Ersatz für einen Schaden verlangen, müssen Sie beweisen, dass der Schaden tatsächlich eingetreten ist. Gelingt Ihnen dieser Nachweis nicht, bekommen Sie kein Geld.
Ersetzt werden die Mittel, die zur Behebung des Schadens zweckmäßig sind, also das, was auch ein wirtschaftlich vernünftiger Mensch ausgeben würde, der den Schaden selbst tragen müsste. Beurteilt wird das aus der Sicht vor der Ausgabe. Dass die Aufwendungen sinnvoll und zweckmäßig waren, müssen Sie als Geschädigter behaupten und beweisen.