Zum Inhalt springen

Zählen künftige Schmerzen beim Schmerzengeld mit?

günstig für Geschädigter betrifft Verletzte, Unfallopfer, Schädiger, Versicherungen
Bei der Bemessung des Schmerzengeldes können auch Schmerzen berücksichtigt werden, die erst in Zukunft zu erwarten sind. Sie müssen daher nicht nur die bereits erlittenen Beschwerden geltend machen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 23.10.2024 (26 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1967)

Auch künftig zu erwartende Schmerzen können bei der Bemessung des Schmerzengeldes berücksichtigt werden (so schon GlUNF 5224, JBl 1956,153).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031300 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 26.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Einmalige Bemessung des Schmerzengelds

Nein. Das Schmerzengeld wird grundsätzlich einmal für alles zugesprochen, was Sie erlitten haben und voraussichtlich noch erleiden werden. Sie können es daher nicht nach Belieben auf einzelne Zeiträume aufteilen. Eine spätere ergänzende Bemessung ist nur möglich, wenn die Folgen damals noch nicht überschaubar waren.

günstig für Schädiger Schmerzengeld in zwei Verfahren

Nein. Auch wenn Sie das Schmerzengeld in zwei Verfahren für verschiedene Zeiträume verlangen, dürfen Sie insgesamt nicht mehr erhalten, als bei einer einzigen Gesamtbemessung zugesprochen worden wäre. Die im ersten Verfahren festgestellten Unfallfolgen müssen im zweiten aber nicht noch einmal festgestellt werden.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Teilklage beim Schmerzengeld
Schadenersatz · Schmerzengeld bei ungewissen Folgen
Schadenersatz · Zusätzliches Schmerzengeld nach einem Vergleich
Schadenersatz · Abfindungsvergleich und spätere Unfallfolgen
Schadenersatz · Nachforderung von Schmerzengeld