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Wird meine Rente für entgangenen Verdienst an die Geldentwertung angepasst?

günstig für Geschädigter betrifft Unfallopfer, Geschädigte, Schädiger, Versicherung
Ja. Bei einer Rente für entgangenen Verdienst ist die Geldentwertung zu berücksichtigen, weil sich der Anspruch nach den jeweils bestehenden Verhältnissen richtet. Bemessen wird die Rente trotzdem grundsätzlich nach den gegenwärtigen Verhältnissen. Dass künftige Raten damit unsicher bleiben, hat der Gesetzgeber bewusst in Kauf genommen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 17.12.2020 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Geldentwertungen sind bei der dem Verletzten zuzusprechenden Rente zu berücksichtigen, weil für Schadenersatzansprüche wegen Verdienstentgangs die clausula rebus sic stantibus gilt. Trotzdem ist bei der Bemessung der wegen Verdienstentganges zu ersetzenden Rente grundsätzlich von den gegenwärtigen Verhältnissen auszugehen und hat der Gesetzgeber den der Bemessung künftiger Raten innewohnenden Unsicherheitsfaktor in Kauf genommen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107992 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Unfallrente und Verdienstentgang

Ja. Ihre Rente von der Sozialversicherung und der Ersatz für entgangenes Einkommen sollen denselben Nachteil ausgleichen, nämlich das Einkommen, das Sie nach der Schädigung nicht mehr oder nur erschwert verdienen können. Deshalb wird die Rente demselben Anspruch zugeordnet wie der Ersatz für entgangenen Verdienst.

günstig für Schädiger Rente für entgangenes Einkommen ändern

Ja. Auch wenn Ihnen ein Gericht rechtskräftig eine Rente für entgangenes Einkommen zugesprochen hat, kann später geklagt werden, dass diese Rente wegen geänderter Verhältnisse erloschen ist. Die frühere Entscheidung steht einer solchen Anpassung nicht entgegen.

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