Was bekomme ich nach einem sexuellen Missbrauch an Entschädigung?
günstig für Opfer betrifft Opfer, Privatbeteiligte, Minderjährige, Täter
Ersetzt wird nicht nur der greifbare Schaden, sondern auch das seelische Leid, das die Tat ausgelöst hat. Dazu zählt die Belastung durch eine drohende Rufschädigung, etwa wenn dadurch die Heiratsaussichten sinken. Lässt sich die Höhe nicht genau belegen, darf das Gericht sie schätzen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 18.11.2021 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Hinsichtlich der Höhe eines nach § 1328 ABGB zu bemessenden Ersatzanspruches ist zu beachten, daß auch das durch die strafbare Handlung ausgelöste psychische Leid (SSt 52/5) und damit die psychische Belastung eines unmündigen oder minderjährigen Mädchens durch die speziell im ländlichen Bereich drohende Rufschädigung, die die Heiratsaussichten zu vermindern pflegt, abzugelten ist. Bei der Ermittlung der Höhe der für Umstände der eben bezeichneten Art zu leistenden Entschädigung kann nach herrschender Rechtsprechung durchaus im Sinne des § 273 ZPO auf eine Schätzung zurückgegriffen werden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031614 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 12 Os 120/21w, 18.11.2021
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1328
- Strafprozeßordnung 1975 (StPO) § 369
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 273
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Schmerzengeld nach sexuellem Missbrauch
Schadenersatz · Höhe des Ersatzes für seelisches Leid
Schadenersatz · Schmerzengeld bei Freiheitsentzug
Schadenersatz · Entschädigung nach ungerechtfertigter Haft
Schadenersatz · Entschädigung bei sexueller Belästigung