Steht mir nach sexuellem Missbrauch Schmerzengeld zu?
günstig für Opfer betrifft Opfer, Geschädigte, Arbeitnehmer, Täter
Ja. Ein sexueller Missbrauch, der körperliche oder schwere seelische Schäden verursacht hat, gilt als Verletzung des Körpers. Schmerzengeld gebührte deshalb schon vor der Einführung der eigenen Bestimmung zum Schutz vor Gewalt in der Familie. Die Höhe wird für die gesamte Beeinträchtigung nach den allgemeinen Regeln des Schadenersatzrechts bemessen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 17.12.2021 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Ein sexueller Missbrauch, der physische oder schwere psychische Schäden verursachte, ist als Körperverletzung im Sinne des § 1325 ABGB anzunehmen, sodass in einem solchen Fall bereits vor der Novellierung des § 1328 ABGB durch das Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie (GeSchG) Schmerzengeld gebührte.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Psychische Beeinträchtigung mit Krankheitswert aufgrund eines Eingriffs in die Intimsphäre einer Unmündigen.OGH 4 Ob 200/11g, 20.12.2011
- Hier: § 12 Abs 3 GlBG.OGH 8 ObA 35/09v, 30.07.2009
- Dabei liegt es nahe, bei der Bemessung der Höhe des immateriellen Schadenersatzes insbesondere auf die Dauer der Diskriminierung und die Erheblichkeit der Beeinträchtigung Bedacht zu nehmen.OGH 8 ObA 59/08x, 02.09.2008
- Verurteilung wegen § 201 Abs 1 und 2 StGB.OGH 15 Os 14/07h, 29.03.2007
- Nur bei einer wesentlichen Verkennung der Rechtslage ist eine Anrufung des Obersten Gerichtshofes möglich.OGH 8 ObA 14/06a, 23.02.2006
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Die Ausmessung der Höhe ist eine Entscheidung im Einzelfall.OGH 8 ObA 18/03k, 20.03.2003
- Hier: Schadenersatz nach § 2a Abs 7 GlBG: Der durch sexuelle Belästigung verursachte immaterielle Schaden ist im Wege einer Globalbemessung für die durch die (fortgesetzte) Belästigung geschaffene Situation in ihrer Gesamtheit - und nicht für jede einzelne Belästigungshandlung gesondert - nach den auch sonst im Schadenersatzrecht angewandten Grundsätzen auszumessen.OGH 8 ObA 188/98z, 21.01.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108277 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 14.
- OGH 8 ObA 6/21x, 17.12.2021, Fall aus Wien
- OGH 12 Os 120/21w, 18.11.2021
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
- ABGB § 1328
- Strafprozeßordnung 1975 (StPO) § 369
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