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Steht mir nach sexuellem Missbrauch Schmerzengeld zu?

günstig für Opfer betrifft Opfer, Geschädigte, Arbeitnehmer, Täter
Ja. Ein sexueller Missbrauch, der körperliche oder schwere seelische Schäden verursacht hat, gilt als Verletzung des Körpers. Schmerzengeld gebührte deshalb schon vor der Einführung der eigenen Bestimmung zum Schutz vor Gewalt in der Familie. Die Höhe wird für die gesamte Beeinträchtigung nach den allgemeinen Regeln des Schadenersatzrechts bemessen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 17.12.2021 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Ein sexueller Missbrauch, der physische oder schwere psychische Schäden verursachte, ist als Körperverletzung im Sinne des § 1325 ABGB anzunehmen, sodass in einem solchen Fall bereits vor der Novellierung des § 1328 ABGB durch das Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie (GeSchG) Schmerzengeld gebührte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108277 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 14.

Im Gesetz

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