Hat ein großes Unternehmen mehr Zeit für eine Entlassung?
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 16.10.2025 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Keinerlei Notwendigkeit einer hierarchischen Befassung von Vorgesetzten: Entlassung erst drei Arbeitstage nach Kenntnis aller relevanten Fakten ist verspätet.OGH 8 ObA 212/02p, 07.11.2002
- Hier: GesmbH.OGH 9 ObA 140/98y, 21.10.1998
- Hier: Der Arbeitgeber sprach nicht selbst die Entlassung aus, sondern informierte nach einem vergeblichen Versuch einer gütlichen Einigung den in sämtlichen Personalangelegenheiten allein entscheidungsbefugten Angestellten - keine Verwirkung des Entlassungsrechtes.OGH 9 ObA 249/97a, 05.11.1997
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 190/94, 28.09.1994
- Dem Arbeitgeber muss eine angemessene Überlegungsfrist zugebilligt werden.OGH 14 Ob 160/86, 21.10.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031789 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 21.
- OGH 6 Ob 124/25s, 16.10.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 97/23i, 19.09.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 20/24t, 24.04.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 6/24a, 22.03.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 58/23d, 27.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 56/20f, 26.08.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bei Firmen und anderen Organisationen dauert eine Entscheidung länger als bei einer einzelnen Person. Verzögerungen werden anerkannt, wenn sie sachlich begründet sind. Muss zuvor ein Disziplinarverfahren geführt werden und wird dieses sofort und ohne unnötige Verzögerung durchgeführt, ist die Entlassung nicht verspätet.
Entlassungsgründe sind grundsätzlich sofort geltend zu machen. Das gilt aber nicht, wenn sich die Entlassung aus Gründen verzögert, die in der inneren Organisation des Unternehmens liegen.