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Wie stark wird eine neue Partnerschaft auf meinen Anspruch angerechnet?

günstig für Schädiger betrifft Witwen, Witwer, Hinterbliebene, Schädiger
Angerechnet werden nur die materiellen Vorteile aus der neuen Lebensgemeinschaft, und nur bis zur Höhe des Unterhalts, den Ihr verstorbener Ehepartner tatsächlich geleistet hat. Diese Vorteile werden nicht wie eigener Arbeitsverdienst behandelt, der anrechnungsfrei bleibt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 26.06.2018 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Der Witwe eines Getöteten steht ein Anspruch nach § 1327 ABGB für die Dauer einer nach dem Tode des Gatten begründeten Lebensgemeinschaft (eheähnliches Verhältnis) insoweit nicht zu, als sie daraus materielle Vorteile bezieht, die dem Unterhalt entsprechen, den ihr der Gatte im Zeitpunkte seines Ablebens tatsächlich geleistet hat. Diese Vorteile aus der Lebensgemeinschaft sind einem (nicht anzurechnenden) Verdienst aus einer nachträglichen beruflichen Tätigkeit der Witwe nicht gleichzuhalten. Insoweit die Witwe materielle Vorteile aus der Lebensgemeinschaft bezieht, mangelt es daher auch an einem Deckungsfonds und an einem Übergang des Anspruches auf den Sozialversicherungsträger im Sinne des § 332 ASVG.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031854 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Anrechnung von Versicherungsleistungen

Vorteile werden nur angerechnet, wenn sie sachlich zu jenem Schaden passen, den Sie ersetzt verlangen. Geht Ihr Anspruch aber ohnehin schon kraft Gesetzes auf den Versicherungsträger über, so soll gerade dieser Übergang eine Anrechnung verhindern.

günstig für Geschädigter Anrechnung von Vorteilen auf den Schadenersatz

Vorteile werden nur dann angerechnet, wenn sie sachlich und zeitlich zu genau dem Schaden passen, den Sie ersetzt verlangen. Ein Einkommen, das Sie vielleicht künftig nach einer Umschulung höher erzielen, passt weder zeitlich zum früheren Verdienstentgang noch sachlich zu den Kosten der Umschulung.

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