Kann ich den Staat klagen, obwohl der Oberste Gerichtshof entschied?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 19.02.2025 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Da die Tatfrage auch im Verfahren außer Streitsachen nicht revisibel ist und der Oberste Gerichtshof nur wegen rechtlicher oder sonst aktenkundiger Fehler angerufen werden kann, ist der Kläger grundsätzlich berechtigt, Amtshaftungsansprüche aus der damals nicht überprüfbaren Tatfrage (Richtigkeit des Gutachtens des gerichtlich bestellten, zuvor genannten Sachverständigen) geltend zu machen.OGH 1 Ob 200/00v, 06.10.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077496 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 15.
- OGH 7 Ob 9/25m, 19.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 100/22w, 22.06.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 83/21v, 14.12.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 184/17w, 21.12.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
AHG §2 Abs3
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nicht, wenn Ihr Anspruch mit einem hoheitlichen Handeln dieses Staates zusammenhängt. Dann sind die österreichischen Gerichte dafür nicht zuständig. Das gilt etwa für Schäden aus einem Umschuldungsgesetz oder aus der Informationspolitik einer Notenbank.
Wenden Sie erst im letzten Rechtsmittel ein, dass die Sache gar nicht vor die Gerichte gehört, wird das trotzdem vorweg geprüft. Voraussetzung ist, dass die Vorinstanzen darüber weder im Spruch noch in der Begründung entschieden haben. Dann ist die Frage noch nicht bindend erledigt.