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Gelten für die Wechselbürgschaft dieselben Regeln wie sonst?

günstig für Gläubiger betrifft Bürgen, Gläubiger, Banken, Unternehmer
Nein. Die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts über die Bürgschaft gelten für die Wechselbürgschaft nicht, auch nicht für eine verdeckte Wechselbürgschaft. Nur wo das Wechselrecht keine eigene Regelung enthält, etwa bei Teil- und Mitbürgschaften, wird auf die allgemeinen Vorschriften zurückgegriffen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 29.11.2021 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes über die Bürgschaft sind auf die Wechselbürgschaft nicht anwendbar.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032174 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 15.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Ausschluss von Einwendungen beim Wechsel

Nein, nicht durch Vereinbarung. Verabreden Gläubiger und Schuldner, dass Sie im Wechselverfahren keine Einwendungen aus dem zugrunde liegenden Geschäft erheben dürfen, ist diese Abrede nichtig. Abstrakte Verpflichtungen ohne Bezug zum Grundgeschäft sind unzulässig.

günstig für Schuldner Rückgriff erst nach eigener Zahlung

Ein Rückgriff gegen den eigentlichen Schuldner setzt voraus, dass Sie bereits gezahlt haben. Vorher können Sie den Ersatz nicht verlangen.

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