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Gilt eine Bürgschaft auch über das hinaus, was schriftlich steht?

günstig für Bürge betrifft Bürgen, Gläubiger, Banken, Schuldner
Nein. Was die Beteiligten gewollt haben, zählt nur, wenn es im Wortlaut der schriftlichen Bürgschaftserklärung wenigstens irgendeine Grundlage hat. Ob der Umfang der Haftung dort gerade noch ausreichend angedeutet ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 13.04.2016 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Ein durch Auslegung ermittelter Parteiwille muss im Wortlaut der schriftlichen Bürgschaftserklärung irgendeine Grundlage haben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113547 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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