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Ist allgemein geklärt, ab wann eine Nutzung als Rechtsausübung erkennbar ist?

betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Wegberechtigte, Prozessparteien
Nein, das lässt sich nicht allgemein sagen. Ob der Eigentümer erkennen konnte, dass Sie sein Grundstück in Ausübung eines Rechts benützen, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Solche Fragen prüft das Höchstgericht deshalb regelmäßig nicht mehr, außer die Beurteilung ist grob verfehlt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 23.09.2024 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Ob der Eigentümer der belasteten Liegenschaft erkennen kann, dass Benützungshandlungen in Ausübung eines Rechts erfolgen, hängt immer nur von den Umständen des Einzelfalles ab.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033021 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 22.

Im Gesetz

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