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Muss der Grundeigentümer meine Nutzung bemerken können?

günstig für Grundeigentümer betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Wegeberechtigte, Landwirte
Ja. Damit ein Nutzungsrecht durch lange Übung entsteht, muss der Eigentümer des belasteten Grundstücks Ihre Rechtsausübung erkennen können. Die Nutzung muss über die ganze Zeit im Wesentlichen gleich bleiben. Sie muss zu bestimmten Zwecken und in bestimmtem Umfang erfolgen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 24.03.2026 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Für die Begründung einer Servitut durch Ersitzung ist eine für den Eigentümer des belasteten Gutes erkennbare Rechtsausübung während der Ersitzungszeit im wesentlichen gleichbleibend zu bestimmten Zwecken und im bestimmten Umfang notwendig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0105766 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 16.

Im Gesetz

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